Projektförderung

Projekte müssen i.d.R. folgende Kriterien erfüllen, um finanzielle oder ideelle Unterstützung des Fachschaftsrates zu bekommen:

  • sie sind studentisch (d.h. mehrheitlich von Studierenden gestaltet, oder potentiell von Studierenden genutzt)
  • sie sind fachspezifisch oder allgemein (d.h. den Interessen der Fachschaft Anglistik/Amerikanistik, oder der ganzen Studierendenschaft entsprechend)
  • sie sind nicht gewinnorientiert
  • sie stehen grundsätzlich allen Studierenden offen (wie z.B. Veranstaltungen), oder produzieren zumindest einen Mehrwert für diese (z.B. Forschungsreisen oder Publikationen)
  • sie sind weder Teil, noch Voraussetzung einer Prüfungsleistung

Hier die wichtigsten Förderrichtlinien:

Zum Finanzantrag:

  • Der Antrag auf Förderung ist unbedingt vor dem Kauf von Materialien bzw. vor dem Unterzeichnen von Verträgen und vor Beginn des Projektes / der Veranstaltung beim FSR AnAm einzureichen. Nutzt dafür bitte das Antragsformular, welches ihr am Ende dieser Seite finden könnt
  • Dem Finanzantrag ist ein Finanzplan beizufügen mit einer ausgeglichenen Aufstellung der geplanten Ausgaben und Einnahmen und wenn möglich eine kurze Projektbeschreibung
  • Speisen und Getränke können nicht von Mitteln der Studierendenschaft übernommen werden.
  • Für eine reibungslose Abrechnung beschließen wir gern zweckgebundene Ausgaben für Honorare, Mietkosten oder Werbung.

Zum Beschluss über euren Antrag:

Gern seid ihr dazu eingeladen, persönlich bei uns vorbeizukommen, um euren Antrag sowie voraussichtlichen Finanzplan vorzustellen!

  • Sofern nicht anders kommuniziert, stimmen wir in unserer nächsten FSR-Sitzung nach Abgabe eures Antrages über euren Antrag ab und informieren euch im Anschluss, ob euer Antrag bewilligt wurde und wie hoch der genehmigte Betrag ist.
  • Bitte beachtet: Förderungen mit Zweckbindung sind deutlich einfacher abzurechnen, für uns und für euch (siehe unten)! Daher empfehlen wir dies wann immer möglich.

Zur Abrechnung:

  • Nach Projektende ist dem FSR AnAm eine Abrechnung inklusive einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben (angelehnt an den ursprünglichen Finanzierungsplan) sowie den entsprechenden Belegen (Verträge, Quittungen oder Rechnungen und Zahlungsbelege) zu übergeben. Habt ihr eine zweckgebundene Förderung erhalten, müsst ihr nur die Belege abgeben, die dem geförderten Posten entsprechen, bspw. das Honorar von Vortragenden oder die Mietkosten. Sollte es keine Zweckbindung geben, brauchen wir alle für die Abrechnung notwendigen Unterlagen, die euer Projekt betreffen. Möglichst sollten Originalbelege abgegeben werden.
  • Erfolgt dies rechtzeitig, überweisen wir euch den entsprechenden Betrag so schnell wie möglich!
  • Projektförderungsantragsformular