Der StuRa unterstützt insbesondere studentische Eltern und ausländische Studierende in sozialen Notlagen. Eingehende Anträge auf Unterstützung werden von dem Sozialausschuss begutachtet und beschieden. Er fällt, nach Ansicht der Unterlagen, sein Votum über die soziale Notlage der antragsstellenden Person und beschließt ggf. finanzielle Unterstützung. Der Sozialausschuss trifft sich i.d.R. einmal im Monat für eine ein- bis zweistündige Sitzung, je nach Antragslage. Die Sitzung wird von dem_der Sozialreferent*in geleitet und die Anträge werden in der Regel von dem*der Sozialreferent*in eingebracht und vorgestellt. Ihr, werdet Ihr vom Plenum entsandt, entscheidet dann mit vier Kolleg*innen, ob und ggf. in welcher Höhe der antragsstellenden Person in ihrer Notlage geholfen wird.

Bei Fragen wende Dich bitte an unsere Geschäftsführer*innen: gf@stura.uni-leipzig.de. Weitere Infos: Sozialreferat

Kandidaturen werden per Zuruf im Plenum entgegen genommen oder bereits vor dem Plenum formlos per Mail an gf@stura.uni-leipzig.de.