Das Rektorat
Die Universität wird durch das Rektorat geleitet. Es setzt sich zusammen aus dem Rektor / der Rektorin als Vorsitzender, drei Prorektoren und dem Kanzler.
Zuständig ist das Rektorat für den Haushalt, bauliche Entwicklungen, Verwaltungs- und Bewirtschaftungsordnungen, die Aufstellung eines Hochschulentwicklungsplanes sowie die Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen.
Rektorin: Prof. Dr. med. Beate A. Schücking
Prorektor für Bildung und Internationales: Prof. Dr. Thomas Hofsäss
Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs: Prof. Dr. Erich Schröger
Prorektor für Entwicklung und Transfer: Prof. Dr. Thomas Lenk
Kanzlerin: Prof. Dr. rer. nat. habil. Birgit Dräger