Finanzanträge
Hier findet ihr die nötigen Dokumente um einen Finanzantrag an den Fsr RAO zu stellen. Dies geschieht bevor die Veranstaltung stattfindet.
Wichtig: Nur einmalig verwendbare Dinge wie Kerzen oder Lebensmittel können nur bedingt gefördert werden.
Ihr müsst das Projekt spätestens drei Monate nach der Durchführung bei uns abrechnen. Vorzulegen sind im Original:
- die Übersicht über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben
- alle Vereinbarungen zu Ausgaben und Einnahmen
- alle Rechnungen und Belege
- die Nachweise, dass die Ausgaben tatsächlich getätigt wurden
- eine Rechnung über die vereinbarte Summe von der_vom Studierenden
Wir empfehlen euch bei Antragstellung eine Zweckbindung festzulegen, denn dann müssen nur die Vereinbarungen/Rechnungen/Nachweise zum bestimmten Zweck eingereicht werden.
Wenn ihr z. B. eine Vortragsreihe plant und ihr die Unterbringung eurer Referent_in als Zweckbindung angebt, müsst ihr nur die Belege für die Unterbringung abgeben. Damit spart ihr euch und uns viel Arbeit. Unabhängig von einer Zweckbindung ist eine Übersicht über alle Kosten immer notwendig.
Bitte beachtet, dass wir unsere Fördergelder erst nach Abschluss der Veranstaltung und Einreichung sämtlicher benötigter Unterlagen überweisen. Die Kosten müssen daher erst einmal von euch selbst übernommen werden.
Des Weiteren handelt es sich bei unserer Förderung immer um eine sogenannte Fehlbedarfsförderung. Die beantragte Summe gibt somit nur an wieviel Geld ihr maximal von uns erhalten würde. Der Fehlbedarf ergibt sich aus Abzug der Einnahmen von den Ausgaben. Beantragt ihr beispielsweise eine Förderung in Höhe von 100 Euro, habt aber nur Verluste in Höhe von 85 Euro, ergibt sich eine Förderungssumme in Höhe von 85 Euro.
Wir freuen uns auf eure Anträge! :)