Projektförderung
Allgemein fördern wir Projekte, die von Studierenden organisiert werden, nicht gewinnorientiert sind und in irgendeiner inhaltlichen Verbindung zu KuWi stehen. Das können z. B. Vorträge bzw. Vortragsreihen sein, Diskussionsveranstaltungen, aber auch Projekte in den Bereichen Film, Theater, Musik, bildende Kunst und so weiter.
Hier die wichtigsten Förderrichtlinien:
Zum Finanzantrag:
- Der Antrag auf Förderung ist unbedingt vor dem Kauf von Materialien bzw. vor dem Unterzeichnen von Verträgen und 2 Wochen vor Beginn des Projektes / der Veranstaltung beim FSR KuWi einzureichen. Nutzt dafür bitte das Antragsformular, welches ihr am Ende dieser Seite finden könnt
- Dem Finanzantrag ist ein Finanzplan beizufügen mit einer ausgeglichenen Aufstellung der geplanten Ausgaben und Einnahmen und wenn möglich eine kurze Projektbeschreibung
- Speisen und Getränke können nicht von Mitteln der Studierendenschaft übernommen werden.
- Für eine reibungslose Abrechnung beschließen wir gern zweckgebundene Ausgaben für Honorare, Mietkosten oder Werbung.
- Wir können nur maximal die Hälfte eurer Projektausgaben fördern und euch im Regelfall mit maximal 60,00 € unterstützen, abhängig von unseren aktuellen Fördermöglichkeiten. Zum Beschluss über euren Antrag:
- Gern seid ihr dazu eingeladen, persönlich bei uns vorbeizukommen, um euren Antrag sowie voraussichtlichen Finanzplan vorzustellen!
- In unserer nächsten FSR-Sitzung nach Abgabe eures Antrages stimmen wir über euren Antrag ab und informieren euch im Anschluss, ob euer Antrag bewilligt wurde und wie hoch der genehmigte Betrag ist.
Bitte beachtet: Förderungen mit Zweckbindung sind deutlich einfacher abzurechnen, für uns und für euch (siehe unten)! Daher empfehlen wir dies wann immer möglich.
Zur Abrechnung:
- Spätestens drei Monate nach Projektende ist dem FSR KuWi eine Abrechnung inklusive einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben (angelehnt an den ursprünglichen Finanzierungsplan) sowie den entsprechenden Belegen (Verträge, Quittungen oder Rechnungen und Zahlungsbelege) zu übergeben. Habt ihr eine zweckgebundene Förderung erhalten, müsst ihr nur die Belege abgeben, die dem geförderten Posten entsprechen, bspw. das Honorar von Vortragenden oder die Mietkosten. Sollte es keine Zweckbindung geben, brauchen wir alle für die Abrechnung notwendigen Unterlagen, die euer Projekt betreffen. Möglichst sollten Originalbelege abgegeben werden.
- Erfolgt dies fristgemäß, überweisen wir euch den entsprechenden Betrag so schnell wie möglich!
Alle weiteren Details entnehmt ihr dem Beiblatt unseres Antragsformulars.