Glasbruchversicherung
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1. Wozu brauche ich (evtl.) eine Haftpflichtversicherung (inkl. Glasbruch)?
Während deines Bachelorstudiums wirst Du viel Zeit für Praktika im Labor verbringen. Dabei arbeitest Du an und mit Geräten, die Dir für die ordnungsgemäße Durchführung deines Praktikums zur Verfügung gestellt werden. Für die Blockpraktika der analytischen, anorganischen und organischen Chemie erhältst du beispielweise einen eigenen Glassatz nach Inventarliste, welchen du nach Beendigung des Praktikums vollständig und unbeschadet wieder zurückgeben musst. Fehlende Geräte oder eventuelle Beschädigungen werden dir i.d.R. anschließend in Rechnung gestellt (Die Handhabung kann je nach Praktikum variieren und ist dabei immer bei den verantwortlichen Personen zu erfragen!). Um hohe Kosten zu vermeiden, bietet dir der Fachschaftsrat die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung einschließlich Glasbruch für 13,20 € pro Semester abzuschließen, wobei du im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 25 € trägst.
2. Wann ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung (inkl. Glasbruch) sinnvoll?
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist nicht unbedingt für jedes Semester notwendig. Insbesondere im ersten Semester ist diese überflüssig, da Dir Schäden im Praktikum “Einführung in die Qualitative Analyse” i.d.R. nicht in Rechnung gestellt werden. Für folgende Praktika ist der Abschluss einer Versicherung aber zu empfehlen (Semesterangabe nach Studienverlaufsplan, kann abhängig vom eigenen Studienfortschritt variieren):
- “Organisch-chemische Reaktionsmechanismen” (3. Fachsemester)
- “Schlüsselreaktionen” (4.-5. Fachsemester)
- “Vertiefende anorganische Synthesechemie” (5. Fachsemester)
3. Wie schließe ich eine Haftpflichtversicherung (inkl. Glasbruch) über den Fachschaftsrat ab und welche Fristen muss ich dabei beachten/einhalten?
Eine Haftpflichtversicherung erwirbst Du immer nur für ein Semester. Daher solltest du Dir unbedingt vor Beginn des jeweiligen Semesters (01.10. bzw. 01.04.) Gedanken machen, ob Du für das jeweilige Semester eine Haftpflichtversicherung abschließen möchtest. Der Abschluss ist nämlich nur zu Beginn des Semesters (i.d.R. innerhalb der ersten zwei Wochen nach Semesterbeginn) möglich. Die Fristen werden von uns jedes Semester rechtzeitig (i.d.R. über Instagram, Facebook und unsere Website) bekannt gegeben.
WICHTIG: Nach dem Ablauf dieser Frist ist der Erwerb einer Haftpflichtversicherung leider nicht mehr möglich.
Für den Erwerb bieten wir Dir extra Verkaufstermine an (Bekanntgabe i.d.R. über Instagram, Facebook und unsere Website). Du kannst aber auch innerhalb der Frist gerne zu den jeweiligen Sprechzeiten im FSR-Büro vorbeikommen.
Verkaufstermine SoSe 2023:
Mittwoch, der 05.04.2023 11:00-11:30
Mittwoch, der 12.04.2023 11:00-11:30
Freitag, der 14.04.2023 11:30-12:00
jeweils im FSR-Büro
4. Ab wann und wie lange ist meine Haftpflichtversicherung gültig?
Beachte bitte, dass Deine abgeschlossene Versicherung erst ab dem Tag gültig ist, an dem wir Dich als Versicherungsnehmer melden. I.d.R. geschieht das wenige Tage nach dem Verkaufsschluss. Achte deshalb bitte darauf, dass sich der Schaden nach diesem Meldetag ereignet haben muss. Ausschlaggebend ist die Rechnung (nicht die Quittung), die Dir ausgestellt wird. Lass Dir die Rechnung daher unbedingt erst nach dem Meldetag ausstellen.
Der Versicherungsschutz endet mit dem Ende des jeweiligen Semesters. Das Rechnungsdatum ausgestellter Rechnungen muss daher unbedingt innerhalb dieses Semesters liegen.
5. Wie melde ich einen Schadensfall?
Schadensfälle kannst Du postalisch an folgende Adresse schicken: ** Condor Versicherungs AG Admiralitätstr. 67 20459 Hamburg **Alternativ kann das ausgefüllte Formular per E-Mail versendet werden an: condor@cvers.de
In den Versicherungsbedingungen findest Du alle relevanten Konditionen des Versicherungsvertrages. Das vollständige Original kannst Du bei Bedarf zu unseren Sprechzeiten im FSR-Büro einsehen.
In der Anleitung zum Ausfüllen des Schadensformulares findest Du Informationen dazu, wie Du das Schadensformular ausfüllen musst.
Hier findet ihr ein für die Einreichung vorausgefülltes Schadensformular.
6. Gibt es eine Alternative?
Alternativ zum Abschluss einer extra Haftpflichtversicherung (inkl. Glasbruch) kannst Du auch gerne bei deiner privaten Haftpflichtversicherung (bzw. die deiner Eltern) anfragen, ob diese im möglichen Schadensfall für Dich haftet