Projektförderung
So geht’s
Hast du eine Idee für ein tolles Projekt und dir fehlen die Mittel? Egal ob Podiumsdiskussion, Vortrag, Ausstellung, politische oder soziale Aktionen – wenn du uns überzeugst, können wir das Projekt mit einer kleinen Geldspritze unterstützen und natürlich auch kräftig die Werbetrommel rühren. Übliche Förder-Beträge befinden sich zwischen 10€ und 100€ pro Projekt. Aktuell können wir erst wieder Projekte ab Oktober 2024 fördern, da unser Topf für Förderungen aufgebraucht ist.
Dazu füllst du erst mal diesen Antrag aus und schickst ihn an unsere Mail oder Postadresse. Natürlich gibt es bei der Vergabe der studentischen Gelder, die wir verwalten, einige Auflagen und Richtlinien welche im Folgenden erläutert werden. Diese sind zusätzlich an das Antragsformular angehängt.
Fristen und Bewilligung
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Um deine Antrag schnell bearbeiten zu können sollte er spätestens einen Tag vor unserer Sitzung (jeden Mittwoch) bei uns eingegangen sein. In jedem Falle muss der Antrag spätestens einen Tag, bevor ein Rechtsgeschäft getätigt wird, das die Verpflichtung zur Bereitstellung von Mitteln nach sich zieht, dem Finanzreferat vorgelegt werden.
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Grundsätzlich handelt es sich bei der Förderung deiner Projekte um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Das heißt, dass wir nur einen Teil der Kosten übernehmen und auch nur soweit dieser nicht durch Eigen oder Drittmittel gedeckt ist.
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Sollte der FSR den Beschluss über die beantragte Summe ablehnen, liegt es in seinem eigenen Ermessen, sofern eine Zuwendung nicht prinzipiell abgelehnt wird, nur einen Teilbetrag zu finanzieren.
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Es können ausschließlich vollständige und korrekt ausgefüllte und mit allen notwendigen Unterlagen eingereichte Finanzanträge bearbeitet werden, falls wir weitere Unterlagen oder Informationen zur Bearbeitung benötigen melden wir uns natürlich.
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Wird nichts anderes vereinbart, sind die Antragsteller_innen verpflichtet, das guenther.png auf Veröffentlichungen oder Werbeträgern anzubringen.
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Die Antragsteller_innen werden sobald wie möglich über den Stand der Förderung durch die Finanzer_innen informiert.
Abrechnung und Auszahlung
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Ein Finanzantrag wird grundsätzlich für das laufende Wirtschaftsjahr (01.01. 31.12.) gestellt und ist nach seiner Bestätigung in diesem abzurechnen. Bewilligungen, die innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 10. Dezember eines Wirtschaftsjahres, nicht abgefordert werden und keine weiteren Absprachen getroffen wurden, verfallen ersatzlos. Eine einmalige Fristverlängerung ist auf Antrag möglich.
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Die Auszahlung der Unterstützung erfolgt bis zu der vom FSR beschlossenen Höhe gegen Originalbelege, die bei dem Finanzreferat vorzulegen sind. Auf der Originalrechnung muss die Höhe der Bezuschussung vermerkt werden.
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Die Antragsteller_innen bekunden mit Unterschrift des Finanzantrages von den oben genannten Punkten Kenntnis genommen zu haben.