Der Erweiterte Senat ist für die Wahl sowie die Abwahl des Rektors verantwortlich, außerdem für die Beschlussfassung über die Grundordnung und deren Änderung. Er besteht aus 21 stimmberechtigten Mitgliedern des Senates und 70 stimmberechtigten Vertretern der Mitgliedergruppen zusammen. Rektorin, Prorektoren, Kanzlerin, Dekane Gleichstellungsbeauftragter haben ebenfalls wieder eine beratende Funktion. Die Rektorin führt den Vorsitz.