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Zur Wahl stehende Gremien

Gremien der Verfassten Studierendenschaft:

Bei Bezahlung eures Semesterbeitrages geht ein Teil des Geldes (aktuell 8,50€) an die studentische Selbstverwaltung. Daraus wird die politische Arbeit, das Beratungsangebot sowie alle von uns organisierten Projekte finanziert. Den Fachschaftsrat (FSR) wählt ihr direkt aus den Mitgliedern der verfassten Studierendenschaft der von uns betreuten Studiengänge: B. Sc. Chemie, M. Sc. Chemie, Chemie Lehramt, M. Sc. Mineralogie und Materialwissenschaften sowie unseren internationalen Studiengängen. Der Student_Innenrat setzt sich aus den von den Fachschaften entsendeten Mitgliedern zusammen.

Gremien der Hochschule mit studentischer Mitbestimmung

Diese Gremien sind formal unabhängig von der studentischen Selbstverwaltung. In den Gremien selbst sind die gewählten Studierenden vollwertige Mitglieder, neben Mitarbeiter_Innen und Professor_Innen, wobei die Mehrzahl der Mitglieder durch Professor_Innen gestellt wird. Die Hauptaufgabe der studentischen Mitglieder besteht hier in der Qualitätssicherung der Lehre.

Gleichstellungsbeauftragte_r

Der/Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät kann z.T. beratend, z.T aber auch mit Stimmrecht an allen Fakultätsinternen Gremien teilnehmen. Jede_R Fakultätsangehörige, ob Studi, Mitarbeiter_In oder Professor_In kann Gleichstellungsbeauftragte_R werden.

Weitere, indirekt zur Wahl stehende Gremien

Kommissionen auf Fakultätsebene mit studentischer Beteiligung

Die Kommissionen werden vom Fakultätsrat ernannt und variieren in Ihrer Funktion und Zusammensetzung. Die Kommissionen werden vom Fakultätsrat mit der Bewältigung bestimmter Aufgaben betraut. Alle Entscheidungen der Kommissionen müssen in der Regel ein weiteres mal vom Fakultätsrat abgesegnet werden, bevor sie bindend sind. Die studentischen Mitglieder der Kommissionen werden in der Regel vom FSR vorgeschlagen.

Weitere Hochschulinterne Gremien ohne direkte studentische Mitwirkung

Dekanat und Rektorat sind die obersten Führungs- und Repräsentationsebenen auf Fakultäts bzw. auf Hochschulebene. Die Rektor_In wird durch den erweiterten Senat gewählt, die Dekan_In durch den Fakultätsrat.

Der Hochschulrat soll die Funktion eines Aufsichtsrates erfüllen. Er schlägt dem erweiterten Senat mögliche Rektor_Innen vor und kann die Abwahl dieser beantragen. Der Senat kann weniger als die Hälfte der Mitglieder der Hochschulrates bestimmen. Die übrigen Mitglieder werden durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eingesetzt.

Quellen

Alles was wir hier in vereinfachter Form für euch zusammengetragen haben, ist Teil von Gesetzen und Ordnungen: