Die Universität wird durch das Rektorat geleitet. Es setzt sich zusammen aus dem Rektor / der Rektorin als Vorsitzender, drei Prorektoren und dem Kanzler. Zuständig ist das Rektorat für den Haushalt, bauliche Entwicklungen, Verwaltungs- und Bewirtschaftungsordnungen, die Aufstellung eines Hochschulentwicklungsplanes sowie die Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen.