Das Rektorat
Die Universität wird durch das Rektorat geleitet. Es setzt sich zusammen aus dem Rektor / der Rektorin als Vorsitzender, drei Prorektoren und dem Kanzler. Zuständig ist das Rektorat für den Haushalt, bauliche Entwicklungen, Verwaltungs- und Bewirtschaftungsordnungen, die Aufstellung eines Hochschulentwicklungsplanes sowie die Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen.
- Rektorin: Prof. Dr. med. Beate A. Schücking
- Prorektor für Bildung und Internationales: Prof. Dr. Thomas Hofsäss
- Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs: Prof. Dr. Erich Schröger
- Prorektor für Entwicklung und Transfer: Prof. Dr. Thomas Lenk
- Kanzlerin: Prof. Dr. rer. nat. habil. Birgit Dräger