Aus der Satzung der Student_innenschaft:

§ 7 Absatz 2

Ein Finanzantrag muss spätestens einen Tag bevor ein Rechtsgeschäft im Hinblick auf den Antragsgegenstand getätigt wird, das die Verpflichtung zur Bereitstellung von Mitteln nach sich zieht, eingereicht werden. Der Antrag wird im nächstmöglichen Plenum beraten. Näheres zu Finanzanträgen regelt die Finanzordnung der Student_innenschaft.

§ 7 Absatz 3

Anträge enthalten insbesondere
a. den Namen der Antragstellerin oder des Antragstellers,
c. eine E-Mail-Adresse, sofern vorhanden,
d. eine Beschreibung des Antragsgegenstands,