Finanzverantwortliche*r werden

Um Finanzverantwortliche*r werden zu können, müsst ihr Mitglied in eurem FSR sein und dort zum jeweiligen Turnus (April oder Oktober) zur*m Finanzer*in, stellv. Finanzer*in oder Kontobevollmächtigte*n gewählt werden. Jeder FSR kann drei Personen benennen, die auf das Konto zugreifen können.

  1. Die Wahlprotokolle des FSRä müssen (inkl. Kontaktdaten der Finanzverantwortlichen) an die Wahlleitung geschickt werden.
  2. Die Finanzverantwortlichen müssen an einer Einweisung des Finanzreferats teilnehmen.
  3. Die Finanzverantwortlichen müssen einen Termin bei der Sparkasse vereinbaren. Zu diesem Termin müssen alle vier Personen zusammen erscheinen.

Vergesst euren Ausweis (oder Pass + Meldebescheinigung) nicht!

Studentische Gelder

Liebe Fachschaftsräte, ihr hantiert hier mit studentischen Geldern! Jede*r Studierende zahlt pro Semester 8,50€ an den StuRa, wovon jeder FSR nach einem bestimmten Schlüssel Gelder zugewiesen bekommt. Bevor ihr eine Ausgabe tätigt, überlegt euch bitte, ob diese im Sinne eurer Studierenden ist. Solltet ihr euch also wirklich neues Büro-Inventar kaufen oder gegenseitig Geburtstagskarten schreiben?

Woher kommen die Gelder und wie werden sie verteilt?

Das Haushaltsjahr entspricht seit dem WiSe 11/12 dem Kalenderjahr. Für das Haushaltsjahr wird ein Haushaltsplan vom StuRa in der Regel im Dezember beschlossen. Mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan wird festgelegt, wie die zu Verfügung stehenden Mittel verteilt werden.

Eine Grobverteilung der Mittel wird bereits mit der Studentischen Beitragsordnung festgelegt. Im Wesentlichen wird der Semesterbeitrag aktuell in Höhe von 8,50€ pro Studi und Semester wie folgt grob aufgeteilt (§ 2 studBeitO):

  • 6,19 € für den Student*innenRat
  • 0,37 € für den studentischen Hilfsfond
  • 1,94 € für die Fachschaftsräte

Im Haushaltsplan wird die Verteilung der Mittel der Fachschaftsräte festgeschrieben. Dies geschieht aber nicht auf Zuruf, sondern nach einem speziellen Rechenmodell welches aus einem Sockel- und einem Pro-Kopf-Beitrag den Gesamtetat eines jeden FSR ergibt. Die Berechnung erfolgt gemäß § 10 der Finanzordnung (FinO in der Fassung der 5. Änderungssatzung) wie folgt:

  • der Sockelbeitrag beträgt 40 % der gesamten Fachschaftsmittel
  • der Pro-Kopfbetrag beträgt 50 % der gesamten Fachschaftsmittel

Der daraus resultierende Gesamtbetrag wird wiederum in drei Raten eingeteilt. Auf Antrag des Fachschaftsrates wird die Auszahlung der Mittel dann vorgenommen, wenn der Kontostand und die anstehenden Projekte daraufhin deuten, dass die Mittel nicht reichen werden. Im Sinne einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung ist das Geld nur auszuzahlen, wenn es nötig ist. Laut FinO wird bei einem im Verhältnis zum Gesamtjahresbudget auffallend niedrigen Kontostand (unter 10% des Gesamtetats) ohne Weiteres die Notwendigkeit angenommen. Sollte es für eine Auszahlung trotz hohem Kontostand gute Gründe geben, so sind diese schriftlich darzulegen.

  • der Hilfsfond Fachschaften beträgt 10 % der gesamten Fachschaftsmittel + nicht abgerufene Raten

Der Hilfsfond Fachschaften dient zuvorderst der Bewältigung größerer Projekte bei kleinen FSRä. Für die Förderung auf diesem Topf muss ein Projektförderantrag gestellt werden. Ebenfalls ist es möglich, dass Projekte Dritter, die bereits durch einen FSR gefördert werden, aus diesem Topf zu fördern, wenn der StuRa dies beschließt.