Wer macht was im Plenum?

Das Plenum des Student*innenRates besteht aus verschiedenen Teilorganisationen. Im folgendem werden diese erklärt.

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Die Plenumsmitglieder

Zur Wahl und Berechtigung von Studierenden in der Studierendenschaft findet ihr etwas in der Satzung unter § 3 “Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder”.

Die Mitglieder des Student*innenRates werden nach § 26 SächsHSFG in Verbindung mit § 21 der Satzung gewählt. Das bedeutet, dass Personen, die in die Fachschaftsräte gewählt wurden, eine geregelte Anzahl an Vertreter*innen in den StuRa entsendet. Die Anzahl hängt von der Anzahl der repräsentierten Studierenden des Instituts ab. Entsendete sind dann stimmberechtigte Mitglieder des StuRas.


Die Sitzungsleitung

Die Rolle der Sitzungsleitung ist in unserer Geschäftsordnung unter § 7 “Sitzungsleitung” zu finden.

Mitglieder

Sie besteht aus vier Student*innen, die vom Student*innenRat zu Beginn und während jedes Semesters gewählt werden, sowie aus mindestens einer Geschäftsführerin/einem Geschäftsführer.

Bei der Wahl ist mindestens die Hälfte der Plätze in der Sitzungsleitung durch Frauen und/oder Trans*- bzw. Inter*Personen zu besetzen. Stehen keine Kandidat_innen eines Geschlechts zur Verfügung, bleiben die offenen Stellen bis zu einer erneuten Wahl unbesetzt.

-> Auch du kannst Teil der Sitzungsleitung werden. Stell dich doch einfach im nächsten Plenum zur Wahl oder melde dich bei der Geschäftsführung unter gf@stura.uni-leipzig.de

Aufgaben

Die Sitzungsleitung öffnet, leitet und schließt die Sitzungen des Student*innenRates. Sie achtet auf die Form und Ordnung der Sitzung.

Die Sitzungsleitung führt eine Redeliste und erteilt danach das Wort. Sie achtet auf die Einhaltung der Redeliste.

Sonstige Berechtigungen:

  • Auslegung Geschäftsordnung oder Schließung von Lücken (GO: § 7)
  • Anträge nach ihrem Ermessen aufzugliedern und entsprechend diskutieren zu lassen (GO: § 7)
  • Die erarbeitung von referatsspezifische Fragen für Bewerber*innen (GO: § 4)
  • Vorstellung und Beantwortung der Fragen von Bewerber*innen (GO: § 4)
  • Stellt Beschlussfähigkeit fest (GO: § 3)
  • Legt Pausen fest (GO: § 1)

Die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung sind beratende Mitglieder des Plenums. Sie haben kein Stimmrecht, haben ein Weisungsrechts und der Weisungspflicht gegenüber des Plenums und bereiten dieses vor, nach und laden dazu ein. Weiteres findest du in unserer Satzung unter § 13 “Geschäftsführer*innen”

Mitglieder

Jeweils zwei Geschäftsführer*innen werden vor Beginn des Wintersemesters, jeweils eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer wird vor Beginn des Sommersemesters für eine einjährige Amtszeit gewählt. Weiter Informationen findest du unter Geschäftsführung.

-> Auch du kannst Teil der Geschäftsführung werden, wenn freie Stellen ausgeschrieben sind. Schaue gern bei unseren Ausschreibungen vorbei oder melde dich bei der Geschäftsführung unter gf@stura.uni-leipzig.de

Aufgaben

Die Geschäftsführung macht die Plenumsvorbereitung, erstellt die Einladung und Tagesordnung und kümmert sich um eingegangene Anträge. Des Weiteren ist sie beratend im Plenum. Das heißt bei Verfahrensfragen steht sie dem Plenum zur Verfügung.

Die Geschäftsführung ist vor allem mit der Organisation des Referent*innen-Teams und des Plenums betraut. Alle Verfahrensfragen und die Vor- und Nachbereitung ist ihr Aufgabenbereich.

Sonstige Aufgaben:

  • Ständiges Mitglied der Sitzungsleitung (GO: § 7)
  • Protokollführung, wenn keine Protokollant*in angestellt ist (GO: § 8)
  • Bestimmung der Sitzungsleitung für die konstituierende Sitzung (Satzung: § 13)

Die Referent*innen

Referent*innen besitzen im Plenum kein Stimmrecht. Sie sind dennoch Teil des Plenums und sind an die Beschlüsse dieses gebunden. Weiteres findest du in der Satzungunter § 14 “Referate”

Mitglieder

Das StuRa-Team besteht aus vielen verschiedenen Referaten, dievor Beginn des Wintersemesters oder vor Beginn des Sommersemesters für eine einjährige Amtszeit gewählt werden. Weiter Informationen findest du unter Alle Referate.

-> Auch du kannst Teil des Teams werden, wenn freie Stellen ausgeschrieben sind. Schaue gern bei unseren Ausschreibungen vorbei oder melde dich bei der Geschäftsführung unter gf@stura.uni-leipzig.de

Aufgaben

Die Referent*innen haben zwar kein Stimmrecht, stehen dem Plenum dnnoch mit ihrer Expertise zur Verfügung. Des Weiteren sind sie für die Umsetzung der Beschlüsse zuständig.

Das Team ist die inhaltliche Stütze des Plenums und reicht die Mehrheit der Anträge ein, die Gleichzeitig die Arbeitsgrundlage bilden.

Sonstige Aufgaben:

  • Abgabe eines Rechenschaftsberichtes (Satzung: § 14)
  • die Umsetzung der Beschlüsse des Student*innenRates (Satzung: § 14)
  • die Repräsentation der Arbeit der Referate durch angemessene Publikationen über aktuelle Projekte und Aktionen (Satzung: § 14)

Wie Plenarsitzungen organisiert sind

 Organisation des Plenums
Organisation des Plenums

Sitzungszeiträume

Die Sitzungsperioden finden im Wintersemester so wie dem Sommersemster statt. Hier wird meist zwischen den vorlesungsfreien und Vorlesungszeit unterschieden. In der Vorlesungszeit findet das Plenum dienstags all 14 Tage statt. In der vorlesungsfreien Zeit meist alle 21 Tage. Ausgenommen sind hier bundesweite so wie sachsenweite Feiertage. (GO: § 1)

Jährlich schlägt die Geschäftsführung Termine für die Sitzungsperioden vor, welche dann im Plenum abgestimmt werden. Schaue auch hier: Plenumstermine Studienjahr 2022/23


Tagesordnung

Die Tagesordnung (kurz TO) umfasst alle Anträge und Beiträge, welche für das kommende Plenum bei der Geschäftsführung eingereicht wurden. Diese werden unter Tagesordnungspunkten zusammengefasst (kurz TOP). Das geht schriftlich oder per Mail. Alle Studierenden haben das Recht Einträge einzureichen.(Satzung: § 3)

Entwurf der Tagesordnung

Der Entwurf der Tagesordnung ist Arbeit der Geschäftsführung. Diese sammelt Anträge, Bewerbungen, Kurzprotokolle, Haushaltsauschussprotokolle… und fasst alle in einem Dokument als Ablaufplan des Plenums zusammen.

Die vollständige Tagesordnung mit allen Anträgen in voller Länge nennt sich beim StuRa die Plenumseinladung. Diese so wie andere Sitzungsmaterialen findest du hier. Die Tagesordnung ist dabei öffentlich einsehbar, die Plenumseinladungen nur im Uni-Netz und nicht bestätigte Protokolle nur für Plenumsmitglieder.

Annahme und Änderung der Tagesordnung

Der Beschluss der Tagesornung ist Teil der Plenarsitzung. Dieser Tagesornungspunkt findet sich in der Plenumsorganisation. Die Tagesordnung wird vorgestellt, mögliche Eilanträge unter der Begründung der Dringlichkeit eingefügt und abgestimmt. (GO: § 2)

In diesem Zusammenhang kann die Reihenfolge verändert, Anträge vom Antragstellenden zugezogen oder Eilanträge gestellt werden.

Fristen

Anträge nach § 3 Abs. 3 dieser Satzung, mit Ausnahme von Finanzanträgen, sind schriftlich spätestens am fünften Werktag vor einer Sitzung des Student_innenRates bei den Geschäftsführer_innen einzureichen. (Satzung: § 7)

Es besteht jedoch auch die Option Eilanträge zu stellen. Diese unterliegen keiner Frist, jedoch muss deren Dringlichkeit begründet werden. (Satzung: § 7)


Ablauf des Plenums

Tagesordnungspunkte

Begrüßung, Inforundlauf und Plenumsorganisation

In den ersten Punkten geht es vor allem um die organisatorische Vorbereitung der inhaltlichen Anträge und Debatten. Die Sitzungsleitung eröffnet das Plenum, im Inforundlauf können die Mitglieder des Plenums Informationen ihrer Arbeit oder der FSRä weitergeben.

Der Inforundlauf ist nicht dafür gedacht Veranstaltungen der FSRä zu bewerben oder anzukündigen. Vielmehr dient er dazu für das gesamte Plenum Wissen bereitzustellen, welches zu keinem der Anträge oder Tagesordnungspunkte passt.

Danach kommt es zur Plenumsorganisation: Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung und der Bestätigung der Protokolle.

Finanzen

Der TOP Finanzen ist auch ein dauerhafter Teil der Tagesordnung. Dieser besteht hauptsächlich aus dem Beschluss der Haushaltsausschussprotokolle. Der Haushaltsauschuss tagt alle 14 Tage und berät über mögliche Arbeitsgruppen des StuRa und Finanzierungen von Projketen. Es wird eine Empfehlung abgegeben, welcher bei der Annahme des Protokolls gefolgt wird. Wird das Protokoll also angenommen heißt es nicht, dass allen Finanzanträgen zugestimmt wird, sondern dass der StuRa der Empfehlung und Weiseung des Auschusses zustimmt.

Einzelne Finanz- und AG-Anträge können von Studierenden im Plenum gesondert behandelt und abgestimmt werden. Dazu werden diese “herausgezogen”.

Näheres zu Finanzanträgen regelt die Finanzordnung.

Wahlen

Der letzte inhaltliche Punkt jedes Plenums ist die Wahl von Student*innen in Auschüsse und Gremien der Student*innenschaft und der Universität. Hier werden häufig auch die Referent*innen und Beauftragten gewählt.

-> Auch du kannst Teil von Auschüssen und Gremien werden. Stell dich doch einfach im nächsten Plenum zur Wahl oder melde dich bei der Geschäftsführung unter gf@stura.uni-leipzig.de

Sonstiges

Unter sonstiges wird genau das verstanden, was es ist: Sobnstiges. Hier kann alles eingebracht werden, was sich nicht für den Inforundlauf eignet. Gerne kann hier auch über Verhalten und Eindrücke aus dem zum Ende kommenden Plenum diskutiert werden. Hier findet sich auch Platz um Veranstaltungen und Projekte von FSRä und anderen studentischen Gruppen vorzustellen.


Wortmeldungen

Jede Person im Plenum hat die Möglichkeit sich zu äußern und ihre Position zu vertreten. Jedoch gibt es verschiedene Wege dies zu tun. (GO: § 5)

Redeliste

Für Redebeiträge und Wortmeldungen kann sich mit der gelben Meldekarte gemeldet werden. Dies sollte von der redeführenden Person der Sitzungsleitung notiert werden. Damit bist du auf der Redeliste.

Die Aufstellung der Redeliste orientiert sich an folgenden Kriterien (GO: § 7):

    1. Quotierung nach FLINTA*/offen;
    1. Bevorzugung von Mitgliedern des Student*innenRates, die sich summarisch am wenigsten zum aktuellen Tagesordnungspunkt geäußert haben
    1. Berücksichtigung der Reihenfolge der Meldungen.

Die Änderung von §7 Absatz (5) der Geschäftsordnung des Student*innenRats wird wie folgt umgesetzt:

Um sich auf die allgemeine Redeliste setzen zu lassen, wird wie gewohnt die gelbe Meldekarte verwendet. Um sich auf die FLINTA*-Redeliste setzen zu lassen, werden die hellblauen FLINTA*-Meldekarten verwendet. Jede Person entscheidet nach eigenem Ermessen, auf welche Liste sie sich setzen lässt. Die Zugehörigkeit zur Kategorie FLINTA* beruht auf Selbsteinschätzung und wird vom Plenum nicht in Frage gestellt. Redebeiträge von Antragstellenden sind von der Redeliste ausgenommen, ebenso wie die Beantwortung direkt adressierter Rückfragen durch Teilnehmer*innen des Plenums und Beiträge durch die Sitzungsleitung in ihrer Rolle als eben diese. Die Tagesordnungspunkte “Inforundlauf” und “Sonstiges” sind von der Regelung generell ausgenommen. Änderungsanträge können ebenfalls unabhängig von der Redeliste eingereicht werden.

Anträge zur Geschäftsordnung (kurz GO-Antrag)

Mit einer Meldung mit zwei Armen sowie der Meldekarte und der Zustimmkarte. GO-Anträge haben Vorrang vor anderen Redebeiträgen. Alle GO-Anträge findet ihr auf der Rückseite der Meldekarte oder in der Geschäftsordnung unter § 6 “Anträge zur Geschäftsordnung”.

Über Geschäftsordnungsanträge ist sofort und offen abzustimmen. Inhaltliche oder formale Gegenrede ist möglich (außer bei GO 11, 13, 13 und 18). Es gibt keine Enthaltungen!

Zustimmung und Redundanz

Möchtest du Zustimmung zu einem Beitrag bekunden, so kannst du dies mit der grünen Zustimmkarte tun. Das hat den Vorteil, dass du Redebeiträge und Argumente direkt unterstützt und diese Unterstützung sichtbar machen kannst.

Die hat auch den Vorteil für das Plenum, dass Redundanz, also die Wiederholung von schon genannten Argumenten vermidenwird.


Ablauf vom Abstimmungen

 Ablauf vom Abstimmungen
Ablauf vom Abstimmungen

Stimmungsbilder

Vor allem bei Dikussionsanträgen oder bei Verfahrensafragen kommt es im StuRa-Plenum häufig zu Stimmungsbildern. Diese sind dafür geeignet die Stimmung des Plenums zu einem gewissen Thema einzufangen.

Für deine Stimme meldest du dich mit der grünen Zustimmkarte entweder für oder gegen eine Aussage, Frage oder Wortmeldung.

Stimmungsbilder haben keine politische Beschlusskraft. Hier geht es um eine Richtung und die Stimmung des Plenums. Sie sind keine Beschlüsse.


Durchführung von Abstimmungen

Beschlüsse und Wahlen erfolgen nach den Vorschriften des § 6 der Satzung der Studierendenschaft. Es wird mit Ja, Nein und Enthaltung abgestimmt. Der StuRa stimmt in der Regel offen ab. Jedes Mitglied kann geheime Abstimmung verlangen, davon ausgenommen sind Anträge zur Geschäftsordnung. Abgestimmt wird mit der Meldung der fuchsiafarben Abstimmtkarte.

Mehrheiten

Das Plenum ist beschlussfähig, wenn mindestens 5o% der Mitglieder anwesend sind und zweidrittelbeschlussfähig bei 67%.

Bei meisten Anträgen wird eine Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden benötigt. Bei Satzungsänderungen müssen zweidrittel aller stimmberechtigten Mitglieder für die Satzungsänderung stimmen. Das heißt, nicht zweidrittel der anwesenden, sondern aller Mitglieder.

Änderungsanträge

Änderungen am Antrag können auch während des Plenums eingereicht werden und werden bei der finalen Abstimmung mit berücksichtigt. Über Änderungsanträge wird vor dem Hauptantrag abgestimmt. Diese Reihenfolge legt im Zweifelsfall die Sitzungsleitung fest (GO: § 4). Dabei gilt die Regel, dass der weitreichenste Antrag zuerst abgestimmt wird und dann mit diesem Verfahren zum wenig weitreichenstend. Antragstellende können Änderungen ihrer Anträge ohne Zustimmung des Plenums übernehmen.

Wahlen in Auschüsse und von Referent*innen

Der StuRa stimmt in der Regel offen ab. Bei Wahlen in die Auschüsse ist die auch der Fall. Meist wird hier offen und im Block abgestimmt. Kommt es jedoch zu dem Fall, dass sich zu viele Personen auf eine offene Stelle bewerben, kommt zu es zu einer geheimen Abstimmung. Im Folgendem wird diese erklärt. Sie gilt auch für die Referatswahlen.

Es wird mit Ja, Nein und Enthaltung abgestimmt. Wobei jedes Mitglied drei Stimmen hat, welche kumuliert werden. Kommt es zu dem Fall, dass sich zwei Personen auf eine offene Stelle bewerben wird zwischen den beiden und Enthaltung unterschieden. Es wird nach einfacher Mehrheit gewählt.

-> Auch du kannst Teil der Sitzungsleitung werden. Stell dich doch einfach im nächsten Plenum zur Wahl oder melde dich bei der Geschäftsführung unter gf@stura.uni-leipzig.de