Der StuRa der Univesität verfügt über die Beiträge der Studierendenschaft. Damit fördern wir Projekte in Leipzig, durch die Student*innen erreicht oder an denen sie beteiligt sind.

Somit können wir auch dein Projekt fördern. Auf dieser Seite erhälts du alle nötigen Informationen zu Anträgen, Finanztöpfen und Regelungen zur Förderung.

Finanzen
Finanzen

Von AGFA,HFFS und PD

Abkürzungen sind für manche notwendig, für andere lästig, jedoch meist schwierig zu verstehen. Bei uns werden Projektanträge in drei Gruppen unterteilt.

AGFA oder AG-Finanzantrag

Ist dein Verein oder Organisation bei uns schon Arbeitsgruppe, dann wird dein Projekt als AG-Finanzantrag behandelt.(Was die Vorteile und was eine AG überhaupt sein soll des AG-Status beim StuRa sind erfährst du übrigens hier: )

Dabei teilen sich alle AGs einen Finanztopf und auf diesen kann auch nur als AG Geld beantragt werden. Das hat den Vorteil, dass ein gewisser Teil des Geldes explizit für AGs reserviert ist. Alle AG-Finanzanträge sind daher in der Projektdatenbank unter AGFA gespeichert.

HFFS oder Fachschafts-Finanzantrag

Neben dem Finanzbetrag den jeder FSR in Raten beim StuRa beantragen kann, ist es ebenfalls möglich für gewisse Projekte wie Ersti-Fahrten und anderen Zuschüsse zu bekommen. Dann sind diese Fachschafts-Finanzanträge.

Dabei teilen sich alle FSRä einen Finanztopf und auf diesen kann auch nur als FSR Geld beantragt werden. Das hat den Vorteil, dass ein gewisser Teil des Geldes explizit für FSRä reserviert ist. Alle Fachschafts-Finanzanträge sind daher in der Projektdatenbank unter HFFS gespeichert.

PD oder Antrag Projekte Dritter

Auch andere Parteien können beim StuRa Geld für ihre Projekte beantragen. Dabei wird vom Haushaltsausschuss kontrolliert, in welcher Form und wie sehr Studierende von diesem profitieren.

Dabei gibt es einen Finanztopf für alle Projekte Dritter. Alle Anträge Projekte Dritter sind daher in der Projektdatenbank unter PD gespeichert.


Wer und was wird gefördert?

Im Prinzip können alle Studierendes sowie Fachschaftsräte und Vereine, Institutionen und Organisationen einen Projektantrag stellen. Die Frage die sich dabei stellt ist nur, wie fördern wir durch euch Studierende unser Universität?

Die Fragen an euch wären also:

  • Wie viele Studierende oder welche Gruppe kommt euer Projekt zugute?
  • Sind Studierende in dem Prozess involviert?
  • Ist der Geldbetrag für beide oben genannten Fragen gerechtfetigt?

Als zweites kommt es darauf an, unter welche Förderkategorie (einen Abschnitt weiter oben) ihr fallt und wie viele Mittel in den Töpfen dafür bereitsteht.

Als drittes kommt es darauf an, was wir fördern sollen. Essen und Getränke sollte durch Spenden und eigene Einnahmen refinanziert werden und werden nicht vom StuRa übernommen. Das gleiche gilt auch für alkoholische Getränke. Ebenfalls nicht in übergroßem Maße fördern wir Werbekosten, da beteiligen wir uns in der Regel nur gering. Für Fahrten (BuFaK, BuFaTas, Ersti-Fahrten, Fahrten von studentischen Gruppen) muss ebenfalls der Projektantrag genutzt werden. Hier gibt es eine Drittel-Regelung: 1/3 der Kosten müssen von den Reisenden selbst getragen werden.

Bei Fragen meldet euch gern hier: Mailadressen


Der Förderantrag

Den Förderantrag könnt ihr bequem von zuhause ausfüllen und uns zukommen lassen. Dabei achtet vor allem auf das Beiblatt zum Finanzantrag für Projekte/ Veranstaltungen und die Hinweise für die Abrechnung.

Es werden jedoch ausschließlich vollständige und korrekt ausgefüllte und mit allen notwendigen Unterlagen eingereichte Finanzanträge bearbeitet. Für die Abrechnung müssen je nach Spezifik des Beschlusses alle Originalbelege vorgelegt werden.

Dabei bestätigt der/die Finanzreferent*in oder die Buchhalterin den Eingang mit ihrer Unterschrift.

Auch hier gilt, bei Fragen meldet euch gern hier: Mailadressen


Der Förderablauf

Damit könnt ihr selbst Projekte beantragen: Finanzantrag einfach ausfüllen und an diese Mailadressen senden. Es sind die Adressen der Haushaltsausschussbeauftragten so wie des Finanzreferates (im CC).

Ein Finanzantrag wird grundsätzlich für das laufende Wirtschaftsjahr (01.01. - 31.12.) gestellt und ist nach seiner Bestätigung in diesem abzurechnen. Bewilligungen, die innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 10. Dezember eines Wirtschaftsjahres, nicht abgefordert werden und keine weiteren Absprachen getroffen wurden, verfallen ersatzlos. Eine spätere Abrechnung ist nicht möglich.

Finanzanträge müssen spätestens einen Tag, bevor ein Rechtsgeschäft getätigt wird, das die Verpflichtung zur Bereitstellung von Mitteln nach sich zieht, gestellt werden. Also Finanzanträge können nicht nach der Beendigung des Projektes eingereicht werden.

Der Antrag ist bis spätestens 16.45 Uhr zwei Werktage vor der Sitzung des Haushaltsausschusses einzureichen. Wann dieser tagt findest ihr hier: Link

Ihr werdet dann zum nächsten Haushaltsausschuss eingeladen, müsst den Antrag vorstellen und euch einigen Fragen des Ausschusses stellen. Dann wird von diesem über die Bewilligung beraten.

Eine Woche später ist dann das StuRa-Plenum, in dem manchmal noch Nachfragen gestellt werden. Zu diesem werdet ihr auch eingeladen und bekommt dann entgültig Bescheid, ob und wie viel Förderung ihr von uns bekommt.

Dann müsst ihr noch die Rechnung beim Finanzreferat abgeben und der Prozess ist vollendet.