Die Sitzungsleitung

Die Rolle der Sitzungsleitung ist in unserer Geschäftsordnung unter § 7 “Sitzungsleitung” zu finden.

Mitglieder

Sie besteht aus vier Student*innen, die vom Student*innenRat zu Beginn und während jedes Semesters gewählt werden, sowie aus mindestens einer Geschäftsführerin/einem Geschäftsführer.

Bei der Wahl ist mindestens die Hälfte der Plätze in der Sitzungsleitung durch Frauen und/oder Trans*- bzw. Inter*Personen zu besetzen. Stehen keine Kandidat_innen eines Geschlechts zur Verfügung, bleiben die offenen Stellen bis zu einer erneuten Wahl unbesetzt.

-> Auch du kannst Teil der Sitzungsleitung werden. Stell dich doch einfach im nächsten Plenum zur Wahl oder melde dich bei der Geschäftsführung unter gf@stura.uni-leipzig.de

Aufgaben

Die Sitzungsleitung öffnet, leitet und schließt die Sitzungen des Student*innenRates. Sie achtet auf die Form und Ordnung der Sitzung.

Die Sitzungsleitung führt eine Redeliste und erteilt danach das Wort. Sie achtet auf die Einhaltung der Redeliste.

Sonstige Berechtigungen:

  • Auslegung Geschäftsordnung oder Schließung von Lücken (GO: § 7)
  • Anträge nach ihrem Ermessen aufzugliedern und entsprechend diskutieren zu lassen (GO: § 7)
  • Die erarbeitung von referatsspezifische Fragen für Bewerber*innen (GO: § 4)
  • Vorstellung und Beantwortung der Fragen von Bewerber*innen (GO: § 4)
  • Stellt Beschlussfähigkeit fest (GO: § 3)
  • Legt Pausen fest (GO: § 1)

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Plenumsablauf findest du unter: Link