Fristen der Fachschaftsfinanzen
Raten
Die Finanzmittel der Fachschaftsräte müssen bis zu folgenden Fristen beantragt werden:
- Rate - 31.03.
- Rate - 30.06.
- Rate - 30.09.
Die Raten können bei Bedarf auch früher beantragt und ausgezahlt werden. In der Regel wird das Geld erst überwiesen, wenn der Kontostand unter 10 % des Gesamtjahresbudgets liegt oder dringende Gründe vorhanden sind. Alle nicht beantragten Raten werden in den Hilfsfonds Fachschaften umgebucht.
Sollte zur Beschlussfassung der Rate keine beschlussfähige Sitzung im FSR zustande kommen, gilt eine Nachfrist von 14 Tagen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Nutzt zur Beantragung von Raten bitte dieses Formular.
Projektmittel
Jeder FSR kann Mittel aus dem Hilfsfonds Fachschaften für bestimmt Projekte beantragen, z.B. Projekte und Veranstaltungen des FSR, Ersti-Fahrten, BuFaTas usw.. Der Antrag muss mindestens einen Tag bevor das erste Rechtsgeschäft (Vereinbarungen, Ausgaben, Einnahmen) getätigt wird, beim StuRa eingegangen sein. Es gilt das Datum des Eingangsstempels. Spätestens drei Monate nach dem Projekt muss die Abrechnung in der Buchhaltung des StuRa vorliegen. Diese Frist kann unter bestimmten Gründen verlängert werden. Hier ist das Finanzreferat zu informieren (per Mail). Für Projekte, die erst im nächsten Haushaltsjahr abgerechnet werden (dies ist bei Weihnachtsfeiern häufig der Fall), muss ein formloser Antrag auf Kassenrest gestellt werden.
Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung der Fachschaftsräte kann erst abgegeben werden, wenn alle Buchungen eines Haushaltsjahres durchgeführt wurden (Einnahmen und Ausgaben!). Die Abrechnung kann frühestens am 15.12. eines Jahres, spätestens am 15.01. des Folgejahres im Finanzreferat oder in der Buchhaltung abgegeben werden. Tipps zur Erstellung der Jahresabrechnung findet ihr unter der Seite Jahresabrechnung der Fachschaften.