Was ist das?

Der Ausschuss Hochschulpolitik besteht aus sieben Student*innen der Universität Leipzig. Diese werden vom Plenum für jeweils ein Semester gewählt. Daneben nehmen die Referent*innen als stimmberechtigte, beratende Mitglieder am Ausschuss teil und bereiten die Sitzungen vor.

Wir betrachten eine verstärkte Beteiligung von Menschen aus historisch, politisch oder gesellschaftlich benachteiligten Personengruppen als notwendiges, wenn auch nicht hinreichendes Mittel zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Partizipation.



Was passiert hier?

Der Ausschuss Hochschulpolitik hat im StuRa eine Doppelfunktion. Einerseits kontrolliert er die Arbeit der Referent*innen durch aktive Diskussion und Rückfragen. Andererseits arbeitet der Ausschuss gemeinsam mit den Referen*innen dem Plenum des Student*innenRates zu. Dabei werden Themen und Anträge für das Plenum vorbereitet und diskutiert.

Dort findet insbesondere die Beobachtung, Diskussion und Bewertung der hochschulpolitischen Aktivitäten an der Universität Leipzig sowie der Aktivitäten auf Landes- und Bundesebene statt.



Wer darf teilnehmen?

Alle Studierenden sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen und mitzudiskutieren, um möglichst viele Meinungen und Perspektiven zu berücksichtigen. Es ist kein Vorwissen nötig. Falls ihr teilnehmen wollt oder Fragen habt, schreibt uns gerne eine Mail. Wir freuen uns auf eure Beteiligung!



Aktuelles

Aktuell beschäftigt sich der Ausschuss Hochschulpolitik u.a. mit den stark steigenden Lebenshaltungskosten für Studierende.



Überblick

Zu sehen ist eine Übersicht der studentischen Selbstverwaltung an der Universität Leipzig. Die Studierenden wählen die Fachschaftsräte und Gremien der akademischen Selbstverwaltung. Ausländische Studierende wählen das Referat für Ausländische Studierende. Die Fachschaftsräte entsenden Mitglieder in das Plenum des Student_innenRates. Fachschaftsräte und Student-innenRat können Menschen für Gremien der Akademischen Selbstverwaltung vorschlagen. Das Plenum des Student_innenRates wählt Amtsträger_innen. Amtstragende Personen sind die Geschäftsführung und Referate. Zu den Referaten zählen das Referat für Finanzen, Soziales, Kultur, Sport, Nachhaltige Mobilität, Inklusion, Hochschulpolitik, Lehramt, Lehre und Studium, Antirassismus, Ökologie, Öffentlichkeitsarbeit, FSR-Kommunikation, Gleichstellung und Lebensweisenpolitik und natürlich Ausländische Studierende. Das zuletzt genannte Referat wird aber direkt gewählt. Neben den Entsandten der Fachschaftsräte sind auch die amtstragenden Menschen Mitglieder im Plenum des Student_innenrates. Das Plenum wählt auch Menschen in Ausschüsse des Student_innenRates. Neben diesen sind auch einzelne amtstragende Menschen dort Mitglied. Zudem entsendet das Plenum Menschen zur Konferenz sächsischer Studierendenschaften. Der Sudent_innenRat ist Vollmitglied beim freien zusammenschluss von student*innenschaften. Die Fachschaftsräte sind die Interessenvertretung der Studierenden auf Institutsebene und Fakultätsebene. Insgesamt gibt es 32. Das Plenum ist die universitätsweite Zusammenkunft von Studierendenvertreter_innen. Dort kommen sie alle zwei Wochen zusammen. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften ist die Landesstudierendenvertretung im Freistaat Sachsen und besteht aus einem Rat und amtstragenden Menschen. Der freie zusammenschluss von student*innenschaften ist die Bundesstudierendenvertretung.