Du weißt nicht wo du wählen kannst? Eine Übersicht über die Wahllokale der Fachschaften findest du auf dieser Seite weiter unten. Geh einfach an den Wahltagen zwischen 9 und 16 Uhr zum Wahllokal der Fachschaft, in der du eingetragen bist.

Wenn du nicht weißt in welcher Fachschaft du wählen kannst, schaust du am besten in das Wähler*innenverzeichnis (siehe unten)!

Wenn du nicht in Leipzig bist, oder einfach keine freie Minute finden wirst, dann kannst du auch per Briefwahl wählen, wenn du das bis zum 05. Juni 2023 beantragt hast.

Wahllokale

Eure Wahllokale findet ihr in dieser Übersicht: Wahllokale 2023.

Fachschaftswechsel

Als Mitglied der Student*innenschaft bist du in genau einer Fachschaft wahlberechtigt, auch wenn du mehrere Studienfächer studierst.

Student*innen, die mehr als einer Fachschaft angehören, geben eine Erklärung darüber ab, bei der Wahl welches Fachschaftsrates sie ihr Wahlrecht ausüben wollen. Als Erklärung gilt auch die Einverständniserklärung zur Kandidatur. Erfolgt eine solche Erklärung gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter nicht oder nicht rechtzeitig bis zur Schließung des Verzeichnisses, wird die Zuordnung entsprechend dem ersten Hauptfach oder dem ersten Kernfach vorgenommen, bei Studierenden der Studiengänge Höheres Lehramt an Gymnasien und Lehramt an Oberschulen entsprechend des ersten Faches und bei Studierenden des Lehramts an Grundschulen oder der Sonderpädagogik zur Fachschaft Erziehungswissenschaften. Eine solche Erklärung kann auch für alle zukünftigen Wahlen bis auf Widerruf abgegeben werden.

Fülle dazu einfach den nebenstehenden Antrag aus und reiche ihn bei der studentischen Wahlleitung im StuRa-Büro (im dort stehenden Briefkasten), oder im universitären Wahlamt (Goethestraße 6) ein. Das Fristende hierfür ist der 23. Mai 2023 um 24 Uhr!

Formular FS-Wechsel

Wähler*innenverzeichnis

Das Wähler*innenverzeichnis listet alle wahlberechtigten Personen einer Fachschaft auf. Um wählen zu können oder gewählt zu werden musst du also im Verzeichnis stehen!

In der Regel ist das kein Problem, da das Verzeichnis zentral aus den Immatrikulationsdaten erstellt wird. In Einzelfällen kommt es aber zum Fehlen von Eintragungen oder zu fehlerhaften Eintragungen. Um das rechtzeitig feststellen zu können, liegt das Wähler*innenverzeichnis bis zum 23. Mai 2023 bei der studentischen Wahlleitung (im StuRa-Büro) und im universitären Wahlamt aus. Dort is es zu den jeweiligen Sprechzeiten einsehbar und du kannst bei Problemen einen Änderungsantrag stellen.

Diese Änderungen am Verzeichnis kannst du beantragen:

  • Die Korrektur einer fehlerhaften Eintragung, z.B. wenn dein Name oder andere Angaben fehlerhaft sind
  • Die Eintragung, wenn du nicht im Verzeichnis aufgeführt bist
  • Die Streichung einer nicht wahlberechtigten Person, die im Verzeichnis steht

Fülle dazu das nebenstehende Formular aus und reiche es bei der Studentischen Wahlleiterin im StuRa-Büro (im dort stehenden Briefkasten), oder beim universitären Wahlamt (Goethestraße 6) ein. Das Fristende hierzu ist der 23. Mai 2023 um 24 Uhr!

Formular Erinnerung WVZ