Finanzen des StuRa
Finanzen des StuRa

Der Semesterbeitrag

Aufschlüsselung des Beitrags

Der Semesterbeitrag der Universität Leipzig wird am Anfang des Semesters an die Universität Leipzig überwiesen. Diese verteilt dann wiederum die festgelegten Anteile an das Studentenwerk, für das Semesterticket, den Mobilitätsfonds und an den StuRa.

Beitrag für das StuWe

Als Solidarbeitrag zur Finanzierung der Leistungsangebote des Studentenwerkes Leipzig zahlt jeder Studierende einen Semesterbeitrag an das Studentenwerk. In der Beitragsordnung sind Höhe und Verwendung des Semesterbeitrages geregelt.

Der Beitrag unterstützt etwa Mensa und Studierenwohnheime. Mehr Informationen findest du hier: Link

Beitrag für das Semesterticket

Das Semesterticket wird von Vertreter*innen des StuWe als auch Vertreter*innen aller Studierenden der Leipziger Hochschulen. Unter Ihnen sind auch zwie vom StuRa.

Mehr Informationen findest du hier: Link

Der Mobilitätsfonds

Alle Studierenden zahlen zusammen mit ihrem Semesterbeitrag in den Mobilitätsfonds ein. Die Leistungen, die aus dem Mobilitätsfonds finanziert werden, können daher von allen beitragspflichtigen Studierenden genutzt werden. Als Nachweis bei der Nutzung (bspw. einer Fahrradselbsthilfewerkstatt) dient der gültige Studienausweis.

Mehr Informationen findest du hier: Link

Beitrag des StuRa

Auch der StuRa bekommt einen Anteil des Semesterbeitrags. Wie dieser ausfällt, verteilt und ausgegeben wird, erfhrt ihr in den kommenden Abschnitten.

Semesterbeiträge der letzten Jahre?

  • SoSe 2023: 255,50 Euro (bzw. 265,50 Euro) - Studierendenschaft: 8,50 Euro, Studentenwerk: 80,00 Euro, MDV-Vollticket: 165,00 Euro, Mobilitätsfond: 2,00 Euro (+10 Euro für 1. Semester)

Und was sind Studiengebühren?

Die Studiengebühren werden zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag erhoben. Diese können durch Zweitstudiengebühren oder etwa Langzeistüdiengebühren erhoben werden.

Mehr Informationen findest du hier: Link


Woher kommen die Gelder und wie werden sie verteilt?

Das Haushaltsjahr entspricht seit dem WiSe 11/12 dem Kalenderjahr. Für das Haushaltsjahr wird ein Haushaltsplan vom StuRa in der Regel im Dezember beschlossen. Mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan wird festgelegt, wie die zu Verfügung stehenden Mittel verteilt werden.

Eine Grobverteilung der Mittel wird bereits mit der Studentische Beitragsordnungfestgelegt. Im Wesentlichen wird der Semesterbeitrag aktuell in Höhe von 8,50€ pro Studi und Semester wie folgt grob aufgeteilt (§ 2 studBeitO):

  • 6,19 € für den Student*innenRat
  • 0,37 € für den studentischen Hilfsfond
  • 1,94 € für die Fachschaftsräte

Im Haushaltsplan wird die Verteilung der Mittel der Fachschaftsräte festgeschrieben. Dies geschieht aber nicht auf Zuruf, sondern nach einem speziellen Rechenmodell welches aus einem Sockel- und einem Pro-Kopf-Beitrag den Gesamtetat eines jeden FSR ergibt. Die Berechnung erfolgt gemäß § 10 der Finanzordnung (FinO in der Fassung der 5. Änderungssatzung) wie folgt:

  • der Sockelbeitrag beträgt 40 % der gesamten Fachschaftsmittel
  • der Pro-Kopfbetrag beträgt 50 % der gesamten Fachschaftsmittel

Beiträge für den StuRa

  • SoSe 2023: 8,50 Euro

Haushaltspläne

Die Haushaltspläne des StuRa planen ein Haushaltsjahr. Das Haushaltsjahr entspricht seit dem WiSe 11/12 dem Kalenderjahr. Zuständig für den Haushaltsplan ist das Finanzreferat.

Dieses legt einen Plan mit Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen dem Plenum vor. Dieser beinhaltet Finanztöpfe, kategorisiert nach Ausgabenzweck wie etwa Referatstöpfe (wie viel Referate ausgeben dürfen), Büroartikel, Finanzmittel für die Projektanträgeso wie vieles mehr.

Der Nachtragshaushaltsplan wird während des Jahres erstellt und berechnet nochmal die neuesten und korrekten Zahlen. Dabei wird berücksichtig, wie viel Rücklagen noch offen sind, wie viel Diskrepanz und Überschuss vom letzten Haushaltsplan noch nicht berechnet wurden.

Die aktuellen Haushaltspläne findest du rechts.

Haushaltspläne der letzten Jahre