Studentische Wahlen 2023

Am 20. und 21. Juni 2023 fanden die studentischen Wahlen der Fachschaftsräte sowie des Referats Ausländischer Studierender statt.

Hier findet ihr die Endgültigen Wahlergebnisse.

Wichtige Dokumente für die Konstituierende Sitzung der Fachschaftsräte:

Außerdem findet ihr hier eine Handreichung für die Konstituierende Sitzung.

Was wird gewählt?

Gewählt werden die 32 Fachschaftsräte, das Referat Ausländischer Studierender (RAS), die studentischen Mitglieder in den Fakultätsräten, dem Senat und dem Erweiterten Senat, sowie der Mitglieder des PromovierendenRats und die Gleichstellungsbeauftragten einiger Fakultäten.

Zusammen kümmern sich diese Gremien um so unterschiedliche Dinge wie Studiengangsplanung, Kulturveranstaltungen, Beratung von Studis, Förderung von Projekten und vieles mehr!

Mehr Infos über die Gremien findet ihr auch hier auf unserer Website.

Informationen zu den Fristen für die Wahlen der Fachschaftsräte und des Referates Ausländischer Studierender findet ihr in der Wahlausschreibung der Student*innenschaft und hier auf der Webseite.

Die Informationen und Formulare zu den Wahlen der Fakultätsräte, des (erweiterten) Senats, der Gleichstellungsbeauftragten und der PromovierendenRats gibt es auf der Website des Wahlamts der Universität.

Kandidierende

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 02. Mai 2023 über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge beraten. Die offizielle Bekanntmachung findet ihr hier:

Über die Kandidierenden könnt ihr euch nach Bekanntgabe i.d.R. an den dafür vorgesehenen Pinnwänden, oder über die Internetseiten der jeweiligen Gremien (bspw. eures Fachschaftsrats) genauer informieren.

Darüber hinaus können auf dem Stimmzettel weitere wählbare Personen eingetragen werden.

Wo wähle ich?

Wenn du weißt, in welcher Fachschaft du bist, dann schau einfach in die Liste der Wahllokale. Wenn du dir unsicher bist (weil du zum Beispiel in einem Doppelbachelor oder einem Lehramtsstudium bist), dann nimm bis zum 23.05.2023 Einsicht in die Wähler*innenverzeichnisse.

Briefwahl beantragen

Briefwahl ist schriftlich spätestens bis zum 05. Juni 2023 zu beantragen. Für später gestellte Anträge trägt der*die Wahlberechtigte das Risiko, falls die Wahlunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Du willst helfen?

Lass dich in den Wahlausschuss wählen, oder melde dich als Wahlhelfer*in. Schreibe dafür einfach eine Email an den Wahlleiter (wahlleitung@stura.uni-leipzig.de).

Du könntest helfen, Wahllokale zu betreuen, oder nach der Wahl die Stimmen auszuzählen. Jede freiwillige Person macht die Organisation der Wahlen ein bisschen einfacher und reibungsloser!

Infos für die FSRä

Formulare und Infoblätter für Wahlverantwortliche und Organisator*innen.

Wie funktioniert die Wahl?

Jeder Wähler und jede Wählerin kann bei diesen Wahlen 3 Stimmen vergeben; Stimmen können für die auf den Stimmzetteln aufgeführten, vorgeschlagenen Personen sowie (für FSR und RAS) weitere, eigenhändig einzutragende, wählbare Personen abgegeben werden.

Hier gibt es Musterstimmzettel.

Gremienbestätigung

Du brauchst eine Bestätigung deiner FSR-Mitgliedschaft oder der Mitwirkung in anderen Gremien der Uni? Einfach das Formular ausfüllen und abschicken!

Antrag auf Gremienbestätigung

Hier findest du die rechtlichen Grundlagen zur Anerkennung der Gremientätigkeit bei BAföG- und Langzeitstudiumsfragen:

Infoblatt Gremiensemester