Haushaltsausschuss
Was tun wir? / Hinweise
Der Haushaltsausschuss (HHA) ist als ständiger Ausschuss für die Vorbehandlung der Finanzanträge an den StuRa zuständig. Er besteht aus bis zu sieben Mitgliedern, die vom Plenum gewählt werden. Den Vorsitz führt der/die Finanzreferent*in.
Der HHA tagt i.d.R. alle zwei Wochen dienstags, alternierend zum Plenum. Die Antragsteller*innen werden grundsätzlich zu den Sitzungen eingeladen, die Ladung erfolgt in der Woche vor der HHA-Sitzung. Sollten die Antragsteller_innen der Ladung nicht folgen können so werden sie erneut geladen. Die Anträge zur Sitzung werden der Eingangsreihenfolge nach behandelt.
Fragen zum Ausschuss, Anträgen oder ähnlichen: Mailadressen
Aktuelle Mitglieder des HHA
- Luisa D.
- Linda H.
- Dustin M.
- Tilman K.
- Tea W.
- Bethany K.
- Annemarie W.
- Lukas Röhrig (Beratendes Mitglied; Finanzreferent*in)
Anträge
Für Projekte, Reisen und die Beantragung des AG-Status gibt es verschiedene Anträge, die ihr herunterladen oder im StuRa Büro mitnehmen könnt.
Der Antrag wird im StuRa Büro abgegeben und mit einem Eingangsstempel versehen. Wichtig ist, dass der Antrag bei uns eingeht, bevor ihr die ersten Ausgaben tätigt. Danach werdet ihr in den Haushaltsausschuss eingeladen, um euer Projekt vorzustellen. Der Haushaltsausschuss gibt eine Empfehlung an das Plenum, welches die Anträge beschließt (oder nicht). In der Regel folgt das Plenum den Empfehlungen des Haushaltsausschusses. Aber auch hier gibt es ab und zu eine Ausnahme.
Arbeitsgruppen
Gemäß §3 (6) der Satzung des Student*innenrates hat jedes Mitglied der Student*innenschaft das Recht, gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Student_innenschaft Arbeitsgruppen zu bilden. Um als AG des StuRas anerkannt zu werden, müsst ihr einen entsprechenden Antrag stellen und im StuRa Büro abgeben. Ihr könnt eine finanzielle Grundunterstützung (in der Regel 50-75 Euro) und zusätzlich 5% des AG-Topfes (im Jahr 2018: 6.500,00 €, also 325 Euro) für jede einzelne Arbeitsgruppe (siehe Projektantrag) beantragen. Außerdem bekommt ihr kostenlos Räume an der Universität. Näheres zu den Finanzen einer AG regelt §37 der Finanzordnung der Student_innenschaft.
Projekte
Jede*r Studierende sowie Fachschaftsräte können einen Projektantrag stellen. Hierbei ist zu beachten, dass Essen und Getränke refinanziert werden sollten und nicht vom StuRa übernommen werden. Alkohol muss refinanziert werden. Für Fahren (BuFaK, BuFaTas, Ersti-Fahrten, Fahren von studentischen Gruppen) muss ebenfalls der Projektantrag genutzt werden. Hier gibt es eine Drittel-Regelung: 1/3 der Kosten müssen von den Reisenden selbst getragen werden.