Nach langen Verhandlungen gibt es seit Anfang 2019 an der Universität Leipzig die “Beauftragung für studentische Angelegenheiten”. Ihre Aufgaben richten sich nach § 23 der Grundordnung. Die Beauftragung ist an der Schnittstelle zwischen Hochschulleitung und Studierendenschaft angesiedelt und soll einerseits die Kommunikation zwischen Rektorat und Studierenden, samt deren Vertreter*innen, erleichtern und verbessern. Andererseits dient sie auch der Koordination von Informationsflüssen zwischen den Studierendenvertreter*innen und den anderen Mitgliedergruppen in denjenigen Gremien, die nicht Teil der studentischen Selbstverwaltung sind. Dazu gehören die Fakultätsräte, die Studien- und Prüfungskommissionen und insbesondere auch der Senat. Solltet ihr in einem dieser Gremien aktiv sein kann ich:

  • euch zu fast allen Themen, die mit Hochschulpolitik zu tun haben, inhaltliche Hilfestellungen geben
  • euch bei jedweden Problemen mit Rat und Tat zur Seite stehen
  • vermittelnd tätig werden
  • mich dafür einsetzen, dass eure Rechte in den Gremien gewahrt werden
  • euch zu Sitzungen begleiten
  • Kontakt zu anderen (hochschul-)politischen Akteuren herstellen
  • Auch bei hochschulpolitischen Problemstellungen außerhalb dieser Gremien versuche ich so gut es geht weiterzuhelfen. Solltet ihr euch unsicher sein, schreibt mir einfach und wir finden eine Lösung oder zumindest die Stelle, die euch wirklich weiterhelfen kann.

Außerdem stehe ich auch gern für nichtstudentische hochschulpolitische Akteur_innen und Vertreter_innen anderer Statusgruppen als Ansprechpartner zur Verfügung.

WIR SUCHENBeauftragte für studentische Angelegenheiten Gesucht wird eine Beauftragter für studentische Angelegenheiten. Die Besetzung des Amtes wird vom Plenum des StuRa vorgeschlagen und vom Senat der Uni gewählt. (§23 der Grundordnung der Universität) Die Stelle koordiniert Informationsflüsse zwischen den studentischen Vertreter_innen in Gremien der universitären Selbstverwaltung und ist möglicher Ansprechpartnerin für das Rektorat bei studentischen Angelegenheiten. Ferner berichtet sie der Student*innenschaft in regelmäßigen Abständen über ihre Tätigkeit. Die Stelle läuft ein Jahr nach der Wahl im Senat, in Erwartung dieser Ausschreibung vom 01. März 2025 bis 31. Februar 2025. Für die Ausübung des Amtes wird ein Entgelt gewährt.

Bewerbungen sind folgende Informationen beizufügen:

Lebenslauf Motivationsschreiben Etwaige Mitgliedschaft in Parteien, Vereinen, Burschenschaften, Damenverbindungen, und/oder anderen Verbindungen Empfohlen wird bereits Vorerfahrung in stud. hochschulpolitischen Gremien und oder Wahlämtern, wie bspw.:

in der Geschäftsführung des StudentinnenRates im Referat für Hochschulpolitik des StudentinnenRates im Referat für Lehre und Studium des StudentinnenRates im Referat für Lehramt des StudentinnenRates als Studentisches Mitglied des Senats im Fachschaftsrat im Fakultätsrat in Ausschüssen der Studentinnenschaft in einem Wahlamt der Studentinnenschaft Bei Fragen wende Dich bitte an die aktuellen Beauftragte, Renate Baricz, unter bfsa@uni-leipzig.de.

Weitere Infos auf der Seite der BfsA.

Kandidaturen können bei der Geschäftsführung des Student*innenRates unter gf@stura.uni-leipzig.de eingereicht werden.