Hier folgt das Glossar (alphabetisch sortiert) erstellt vom Ausschuss Hochschulpolitik.

Akademisches Auslandsamt (AAA) - Anlaufstelle für internationale Studierende. An international ausgerichteten Hochschulen und Universitäten ist das Akademische Auslandsamt die Koordinationsstelle für internationale Studierende. Sie sind in der Regel zuständig für die Zulassung ausländischer Studierender und ihre erste Beratungsstelle. An der Universität Leipzig ist für die Zulassung das Studienkolleg zuständig. Außerdem ist das AAA auch Ansprechstelle für Studierende, die ins Ausland möchten. An der Universität Leipzig ist das Akademische Auslandsamt seit 2020 in der Stabsstelle Internationales aufgegangen (siehe Stabsstelle > Stabsstellen des Rektorats).

Akkreditierung - Prozess des Qualitätsmanagements. Bei der Akkreditierung werden Studiengänge auf ihre Qualität hin geprüft und sie gilt daher als Instrument zur Qualitätssicherung an Universitäten. Eine Akkreditierung soll auch zur internationalen Vergleichbarkeit von Studiengängen beitragen und Studiengänge transparenter hinsichtlich ihrer Qualität gestalten. Akkreditierte Studiengänge erhalten ein offizielles Siegel, dieses gilt in der Regel für 8 Jahre. Eine erneute Prüfung nach Ablauf des Siegels nennt sich Reakkreditierung. Erhalten Studiengänge keine Akkreditierung nach der Begutachtung wird ein Immatrikulationsstopp verhängt, ein Maßnahmenkatalog erarbeitet und ggf. werden Studiengänge auch aufgelöst. Wird der Akkreditierungsprozess einer Universität als Ganzes geprüft nennt sich das System-(re)akkreditierung. Damit soll sichergstellt werden, dass die Maßstäbe, nach denen die Studiengänge akkreditiert werden, immernoch den Vorgaben des Deutschen Akkreditierungsrates entsprechen.

Akkreditierungsrat - ein bundesweites zentrales Organ zur Qualitätssicherung. Seine Aufgabe besteht in der Akkreditierung (Auszeichnung) von sogenannten Akkreditierungsagenturen. Diese wiederum nehmen die Akkreditierungen von Studiengängen in Zusammenarbeit mit den Universitäten vor.

Arbeitsgruppe (AG) – Studierende können sich in Arbeitsgruppen zusammenschließen und sich in diesen mit verschiedenen Themen beschäftigen. An der Universität Leipzig muss der Status durch das StuRa-Plenum offiziell anerkannt werden, damit ihnen Förderungen durch studentische Mittel sowie die kostenlose Raumbuchung an der Universität zustehen.

Arbeitskreis (AK) - formlose aber terminierte Arbeitsgruppen bei Treffen, Konferenzen, Tagungen oder Ähnlichem. Arbeitskreise verfolgen im Allgemeinen verschiedene Ziele: Input, Output oder Resolutionen. Input und Output bezeichnen dabei die Vorgehensweise, dass AK-Leiter*innen Informationen einholen (Input), oder weitergeben (Output) in verschiedenen Formen.

Arqus – Allianz verschiedener europäischer Universitäten. Zugehörig gibt es auch den Arqus Students Council, die gemeinsame Studierenden-Vertretung der Allianz.

BAföG – staatliche Unterstützung für Schüler*innen und Studierende in Deutschland, geregelt durch das zugehörige Bundesausbildungsförderungsgesetz. Zu beantragen ist die Förderung beim zuständigen BaföG-Amt. Sie besteht für Studierende zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen und zur anderen Hälfte aus einem Zuschuss des Bundes.

Benehmen - rechticher Begriff in der Entscheidungsfindung. Ist eine Stelle bei einer Entscheidung ins Benehmen zu nehmen, bedeutet das, dass die Stelle bei der Entscheidungsfindung heranzuziehen ist und wenn möglich eine Entscheidung im Einverständnis mit der Stelle gefunden wird. Das Einverständnis ist aber, im Gegensatz zum Einvernehmen, nicht zwingend notwendig.

Berufungskommissionen – fakultäre Gremien, die dafür zuständig sind freie Professuren zu besetzen. In den Kommissionen sitzen auch Studierende, die durch den jeweiligen FSR benannt werden.

Beschluss/ Deklaration - abschließende Entscheidung, welche ab Beschlussdatum gültig ist. Beschlüsse können von den unterschiedlichsten Gremien, Organen und Veranstaltungen (wie einer BuFaTa) verabschiedet werden.

Bologna-Prozess - europäische Hochschulreform. Der Bologna-Prozess wurde 1999 von 26 Bildungsminister*innen europäischer Länder im italienischen Bologna unterzeichnet. Zentrale Punkte waren das Bachelor/Master-System, Einführung des European Credit Transfer System (ECTS) und fortlaufende Qualitätssicherung. Durch die Bologna-Reform können auch im Ausland erbrachte Leistungspunkte (LP) für den eigenen Studienverlauf angerechnet werden und die Mobilität von Studierenden in Europa wurde verstärkt.

Bundesfachschaftentagung (BuFaTa)/ Bundesfachschaftenkonferenz (BuFaK) – mehrtägige Treffen/ Konferenzen/ Tagungen möglichst vieler Fachschaften und ähnlicher studentischen Vertretungen eines Studienganges in Deutschland oder im gesamten D-A-CH-Raum in Gegensatz zur Landesfachschaftentagung (LaFaTa)/ Landesfachschaftenkonferenz (LaFaK), welche nur in jeweiligen (Bundes-)Land stattfinden. Diese Tagungen/ Konferenzen dienen der Vernetzung zwischen den Fachschaften und der Besprechung von Problemen an den Fakultäten oder Universitäten sowie dem Austausch von Methoden der Fachschaftsarbeit. Die Zusammenarbeit erfolgt im Allgemeinen über Arbeitskreise (AKs). Die Ergebnisse der Arbeitskreise werden auf Plena besprochen und gegebenenfalls verabschiedet (beschlossen).

BuFaTa Rat - Optionale Organisationsstruktur in manchen BuFaTa. Von allen an der Bundesfachschaftentagung teilnehmenden Unis/ Hochschulen muss mindestens eine Person im BuFaTa Rat anwesend sein um organisatorische und inhaltliche Programmpunkte zu beschließen. Diese sind ab Beschluss für alle Fachschaften gültig.

Chief Information Officer (CIO) - Beauftragung für IT, Digitalisierung und Informationsmanagement. Der*Die CIO berät das Rektorat zu Fragen der Digitalisierung, erarbeitet Strategien zur IT-Entwicklung und verwaltet die Integration von Informationssystemen. Dabei wird die Stelle beraten und unterstützt durch das CIO-Board und den CIO-Beirat. Die Beauftragung ist gleichzeitig auch die Leitung des Universitätsrechenzentrum (URZ). Dieses ist der zentrale IT-Dienstleister für die Universität. Es verwaltet alle IT-Dienste der Uni, wie z.B. Alma-Web, Horde, die Website und die Uni-Server.

CIO-Beirat - beratendes Gremium für Digitalisierung. Der Beirat unterstützt den*die CIO bei deren Arbeit in allen Fragen rund um Digitalisierung, IT-Struktur und -sicherheit. Er setzt sich zusammen aus 15 Personen, die verschiedenen Statusgruppen oder Abteilungen entstammen und diese vertreten. Der Beirat arbeitet eng mit den Fakultäten, der Zentralverwaltung und den verschiedenen universitären Gremien zusammen und bringt die verschiedenen Perspektiven in die Arbeit der CIO-Beauftragung ein. Die Studierendenschaft hat einen der Plätze im Beirat, welcher per Wahl im StuRa besetzt wird. (Eine Amtszeit dauert 1 Jahr)

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) – bundesweite Förderorganisation von Hochschulen/Universitäten und Studierendenschaften. Der DAAD organisiert internationale Austauschprogramme für Studierende und Wissenschafter*innen, fördert die Internationalisierung von Hochschulen/Universitäten und stärkt die deutsche Sprache und Germanistik im Ausland.

Dekanat – Leitungskollegium einer Fakultät. Das Dekanat setzt sich zusammen aus dem*der Dekan*in, bis zu zwei Prodekan*innen und einem*r Studiendekan*in. Es regelt die Angelegenheiten der Fakultät.

Dekan*in – Leitungsposition einer Fakultät. Das Amt leitet und verwaltet eine Fakultät und kann dafür bis zu zwei Prodekan*innen vorschlagen. Der*Die Dekan*in wird auf Vorschlag des*der Rektor*in vom Fakultätsrat gewählt. Zu den Aufgaben des Amtes zählen der Vorsitz im Fakultätsrat, die Verteilung von Stellen und Mitteln in der Fakultät, die Aufsicht über die Lehrpersonen und die Aufstellung von Zielvereinbarungen für die Fakultät mit dem Rektorat.

Dezernat (Dez) – Teileinheit der universitären Verwaltung. Die Verwaltung ist in 5 Dezernate unterteilt, die verschiedene Aufgabengebiete universitärer Verwaltung betreuen. (Dez 1: Forschung und Transfer; Dez 2: Akademische Verwaltung; Dez 3: Personal; Dez 4: Bau und Technik; Dez 5: Finanzen)

Einvernehmen – rechtlicher Begriff der Entscheidungsfindung. Ist mit einer Stelle bei einer Entscheidung das Einvernehmen herzustellen, bedeutet dass, das diese Stelle bei der Entscheidungsfindung heranzuziehen ist und die Stelle zustimmen muss, bevor die Entscheidung getroffen wird. Anders als beim Benehmen ist das Einverständnis zwingend notwendig.

Erweiterter Senat – grundständiges Beschlussorgan. Der erweiterte Senat setzt sich zusammen aus den stimmberechtigten Senatsmitgliedern, 35 Hochschullehrer*innen, 14 akademische und 7 Verwaltungs-/Technikmitarbeitenden sowie 14 Studierenden. Er ist zuständig für die Wahl und die Abwahl des*der Rektor*in sowie für die Beschlussfassung über die Grundordnung der Universität.

Fachschaftsrat (FSR) – direkt gewählte Studierendenvertretung, die die Interessen einer Fachschaft gegenüber der Universität vertritt. FSRä können Personen in den Student*innenRat entsenden, die die Fachschaft auf universitärer Ebene vertreten. (s.a. Student*innenRat) Außerdem schlägt der Fachschaftsrat Studierende für verschiedene Kommissionen der Fakultäten und zugehörigen Studiengänge vor.

Fakultät – eine universitäre Einrichtung die ein bis mehrere Institute und die entsprechenden Studiengänge beherbergt. Sie verwaltet eigene Finanz- und Personalmittel. Die Leitung haben das Dekanat und der Fakultätsrat inne. Die Universität Leipzig besteht aus 14 Fakultäten.

Fakultätskonvent – Zusammenkunft von Fachschaftsräten einer Fakultät. Im Fakultätskonvent treffen möglichst alle Fachsschaftsräte einer Fakultät zusammen, um sich gemeinsam mit den studentischen Vertreter*innen im Fakultätsrat und untereinander auszutauschen. Das Fakultätskonvent ist kein offizielles Gremium der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung und verfügt daher weder über eine Ordnung noch über irgendeine Art von Entscheidungsgewalt. Die Konvente dienen lediglich dem strategischen Austausch der FSRä und der Vernetzung unter den Fachschaften.

Fakultätsrat (FakRa) – höchstes Entscheidungsgremium einer Fakultät. Der FakRa entscheidet über die Studien- und Prüfungsordnungen der zugehörigen Studiengänge, setzt Habilitations- und Evaluationskommissionen ein, nimmt Stellung zu verschiedenen Zielvereinbarungen der Universität und weitere fakultäre Aufgaben. Außerdem wählt der FakRa das Dekanat. Der Rat setzt sich zusammen aus Hochschullehrenden, Mittelbau und Studierenden unterschiedlicher Anzahl je Fakultät. Eine Amtszeit von Studierenden dauert 1 Jahr, alle anderen Mitglieder werden für 3 Jahre gewählt.

Freier Zusammenschluss von Student*innenschaften (fzs) – Allianz von Studierendenschaften/Studierendenvertretungen aus ganz Deutschland. Die Mitgliederversammlung und der Ausschuss der Student*innenschaften sind die beschlussfassenden Gremien des fzs. Die Amtsträger*innen sind die ausführenden Organe, die u.A. an Lobbyarbeit auf Bundesebene, Vernetzung der Studierendenschaften und interantionaler Vertretung arbeiten.

Geschäftsführung (GeFü/GF) – zentrale Koordination des Student*innenRates. Die Geschäftsführung besteht aus bis zu drei Student*innen, die durch das Plenum gewählt werden. Sie unterstützt und koordiniert die Arbeit der Referate, bereitet das Plenum des StuRa vor, unterstützt bei der Umsetzung von Beschlüssen und übernimmt administrative Aufgaben des StuRa. Gemeinsam mit dem Finanzreferat bildet die Geschäftsführung die Geschäftsstelle. Diese bildet, in Zusammenarbeit mit den Festangestellten (Buchhaltung, Personal, CampusService) das Rückgrat des Student*innenRates.

Habilitation – höchstrangiges akademisches Prüfverfahren zur Feststellung der Lehrbefähigung einer Person in einem wissenschaftlichen Fach. Mit Abschluss des Verfahrens dürfen die Personen als Hochschuldozierende an der Universität lehren. (Gilt nicht für Lehraufträge.)

Haushaltsauschuss (HHA) – einer der satzungsmäßigen, ständigen Ausschüsse des StuRa. Er verwaltet die drei Fördertöpfe des StuRa und spricht dem Plenum Empfehlungen zu Förderanträgen aus. Außerdem spricht der HHA Empfehlungen über Vergabe des AG-Status an studentische Gruppen (siehe AG) an das Plenum aus. Das Finanzreferat sitzt beratend bei.

Hochschulrat – zentrales Organ der Universität. Der Hochschulrat soll Empfehlungen zur Profilbildung und der Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule abgeben. Er fungiert ein bisschen wie ein Aufsichtsrat über die Uni. Die Mitglieder werden anteilig vom Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus und dem Senat benannt. Eine Amtszeit dauert 5 Jahre. Externe Personen haben in diesem Gremium eine Merheit. Das Wissenschaftsministerium versucht über dieses Organ seinen Einfluss auf die Entwicklung der Hochschulen auszubauen und stattet das Gremium dafür mit umfassender Macht aus. In Finanz- und Entwicklungsangelegenheiten hat das Organ umfassendere Kompetzenen als der Senat.

Hochschulgesetz (SächsHSG) – vom Landtag beschlossenes Landesgesetz. Es regelt den Aufbau und die Struktur von Universitäten und Hochschulen, die Lehre und Forschung an der Universität sowie die studentische Teilhabe an der Verwaltung und Gestaltung der Uni. Der Student*innenRat sowie die demokratischen Gremien sind im HSG verankert.

Hochschulrektor*innenkonferenz (HRK) – freiwilliger bundesweiter Zusammenschluss von Hochschulen. Die HRK befasst sich mit allen Themen rund um Hochschulpolitik, Gestaltung von Wissenschaft und Lehre und Internatonalisierung der Hochschulen. Sie verfasst Grundsatzbeschlüsse und Empfehlungen zu allen relevanten Themen. Die zentralen Gremien sind das neunköpfige Präsidium, der Senat und die Mitgliederversammlung.

Institutsrat (IRat) – institutsinternes Gremium zur Verwaltung und Vernetzung. (oft auch Dienstberatung oder Jour Fixe) Im Institutsrat sitzen in der Regel die Lehrenden eines Insituts sowie Mitglieder des Mittelbaus. Oft sitzen auch Studierende (meistens Mitglieder des Fachschaftsrates oder von diesem Entsendete) im Rat. Im Institutsrat wird das Alltagsgeschäft des jeweiligen Insituts besprochen. Nicht an allen Insituten ist der Rat ein offizielles Gremium. Oft beschränkt sich die Dienstberatung auch auf Lehrende und Mitabeitende des Instituts.

Justitiariat – Rechtsabteilung der Universität. Das Justitiariat ist eine Stabsstelle der Zentralverwaltung und untersteht dem*der Kanzler*in. Es berät die Struktureinheiten der Universität in allen Rechtsfragen und vertritt die Universität in verwaltungs- und zivilrechtlichen Gerichtsverfahren. Es prüft auch die Rechtmäßigkeit der Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft, bevor diese dem Rektorat vorgelegt werden. Die Leitung hat der*die Justitiar*in.

Kanzler*in – Leitung der universitären Verwaltung. Das Amt ist zuständig für das nicht-wissenschaftliche Personal, die Liegenschaften, Rechts- und Verwaltungsaufgaben und den Haushalt. Das Amt wird von dem*der Rektor*in vorgeschlagen und vom Senat gewählt.

Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) – Zusammenschluss der Studierendenvertretungen aller sächsischen Universitäten und Hochschulen. Die KSS vertritt die Studierendeninteressen auf Landesebene, vernetzt die Hochschulen untereinander und bildet ein Sprachrohr für sächsische Interessen zur Bundesvertretung. Sie ist wie die Studierendenräte ebenfalls im Hochschulgesetz verankert. Das beschlussfassende Gremium ist der Landesprecher*innenrat (LSR), in den alle Universitäten und Hochschulen Studierende zur Vertretung senden. Die inhaltliche und ausführende Arbeit übernehmen die Referate und der Vorstand.

Landesrektor*innenkonferenz (LRK) – gesetzlicher Verbund aller Rektor*innen von Hochschulen und Universitäten in Sachsen. Die LRK dient der Stärkung der Zusammenarbeit der Hochschulen, dem Austausch zu verschiedenen hochschulpolitischen Themen und der besseren Zusammenarbeit mit der Landesregierung. Die LRK verfasst Stellungsnahmen und Zielsetzungen zu allen Themen, die die Hochschulen des Landes betreffen. Die zentralen Gremien sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Sitz der LRK ist die jeweilige Hochschule der der Vorsitz entstammt.

Landessprecher*innenrat (LSR) – beschlussfassendes Gremium der KSS. (siehe Konferenz Sächsischer Studierendenschaften)

Leistungsspunkte (LP) – Nachweis von erbrachten Studienleistungen. LP werden im Verlauf des Studiums gesammelt, um einen Studienabschluss zu erhalten. Dabei entspricht ein Leistungspunkt dem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. An der Universität gibt es 5 LP und 10 LP-Module, die dementsprechend einen offiziellen Arbeitsaufwand von 150 bzw. 300 Stunden nachweisen. Die zentralisierten Leistungspunkte wurden im Rahmen des European Credit Transfer System (ECTS) des Bologna-Prozesses eingeführt. Synonym werden zum Beispiel auch die Bezeichnungen Kreditpunkte oder Credit Points verwendet

Mittelbau – Statusgruppe an der Universität. Der Mittelbau umfasst alle Mitarbeitenden, die keine Hochschullehrer*innen oder studentischen/wissenschaftlichen Hilfskräfte sind. Das schließt die Mitarbeitenden der akademischen Verwaltung, die wissenschaftlichen Mitarbeitenden sowie die Mitarbeitenden in der nichtakademischen Verwaltung und Technik ein. In vielen Gremien, z.B. Senat oder Fakultätsräten, hat der Mittelbau als Statusgruppe eine bestimmte Sitzzahl.

Parität/paritätisch – bestimmtes Besetzungverhältnis in Gremien. Es bedeutet der Wortherkunft nach “gleichberechtigt”, “gleichwertig”. Parität beschreibt also etwas, das zahlenmäßig gleichgestellt ist. Beispielweise kann ein Ausschuss paritätisch mit Mitgliedern aller Parteien besetzt werden, das heißt, allen Parteien stehen numerisch die Gleiche Anzahl an Sitzen zur Verfügung. An der Universität gibt es Gremien, die paritätisch mit allen oder bestimmten Statusgruppen besetzt werden müssen, zum Beispiel Studienkommissionen.

Plenum – Sitzungsform einer Organisation. Ein Plenum ist die Vollversammlung einer Organisation, bei der möglichst alle stimmberechtigten Mitglieder der Organisation zusammentreten. Im Student*innenRat (StuRa) ist das Plenum das beschlussfassende Gremium. Im Plenum haben alle Fachschaften eine bestimmte Sitzzahl, entsprechend der Anzahl der Studierenden, die in der jeweiligen Fachschaft zugeordnet sind. Wer in das Plenum entsendet wird, entscheidet der jeweilige Fachschaftsrat (FSR) der Fachschaft in ihren eigenen Plena. Im Gegensatz zum Plenum gibt es auch Sitzungen von Ausschüssen, in denen aber nur einige Mitglieder des Student*innenRates sitzen. Diese Sitzungen werden dementsprechend nicht als Plenum bezeichnet.

Prorektor\in – Stellvertretung des*der Rektor*in. An sächsischen Hochschulen gibt es bis zu drei Prorektor*innen, die wie der*die Kanzler*in von dem*der Rektor*in vorgeschlagen und vom Senat gewählt werden. Jede*r Prorektor*in hat einen eigenen Geschäftsbereich inne und leitet einen Teilbereich des universitären Lebens. An der Uni Leipzig sind dies momentan Exzellenzentwicklung: Forschung und Transfer, Talententwicklung: Studium und Lehre sowie Campusentwicklung: Kooperation und Internationalisierung.

Prodekan*in – Stellvertretung des*der Dekan*in. Es können bis zu zwei Prodekan*innen au Vorschlag des/der Dekan*in durch den Fakultätsrat gewählt werden, die den*die Dekan*in in ihren*seinen Aufgaben unterstützt. (s.A. Dekan*in)

PromovierendenRat (ProRat) – Vetretungsorgan der Promovierenden. Nach der Grundordnung der Universität bilden alle auf der Doktorand*innenliste eingetragenen Promovierenden die Promovierendenschaft. Diese darf jährlich den PromovierendenRat wählen. Der ProRat besteht aus 5-15 Mitgliedern und ist verantwortlich für die Interessenvertretung und Vernetzung für alle Promovierenden und die Mitwirkung an der universitären Selbstverwaltung. Anders als der Student*innenRat ist der ProRat nicht im Hochschulgesetz verankert und daher kein gesetzlicher Teilkörper der Universität. Der ProRat ist gemäß Grundordnung eingerichtet und die Fakultäten und universitären Einrichtungen dürfen laut der Ordnung selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie den ProRat in ihr Handeln einbeziehen.

Referat – themenspezifisches Wahlamt der studentischen Selbstverwaltung. Referate sind Ämter die zu bestimmten Themen arbeiten, die Institutionen beraten, denen sie angehören, Anträge erstellen zu ihren Referatsthemen und als Ansprechpersonen für Studierende oder ihre Vertretungen fungieren. Diese Ämter gibt es auf allen Ebenen der studentischen Selbstverwaltung (Student*innenRat, Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, freier Zusammenschluss von Student*innenschaften). Der Student*innenRat hat insgesamt 14 Referate, welche in vier Arbeitsbereiche aufgeteilt sind. Die Arbeitsbereiche umfassen Politische Bildung, Kommunikation, Hochschulpolitik und Studentisches Leben. Das Referat für Finanzen gehört der Geschäftsstelle des StuRa an. Referent*innen des StuRas arbeiten inhaltich zu verschiedenen hochschulpolitischen Themen und sitzen in verschiedenen Gremien an der Uni. Referent*innen werden durch die Versammlungen der Vertretungen gewählt (StuRa-Plenum, Landessprecher*innenRat, fsz-Mitgliederversammlung). Sie sind dem Plenum und damit auch der Studierendenschaft rechenschaftspflichtig, weswegen sie jedes Semester Rechenschaftsberichte schreiben.

Rektorat – leitet die Universität und ist Oberste Instanz der Verwaltung. Es setzt sich zusammen aus Rektor*in, Kanzler*in und bis zu drei Prorektor*innen. Zu den Kompetenzen des Rektorats zählen die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, die Aufstellung von Entwicklungs-, Ausstattungs-, Bau- und Stellenplänen, die Kooperation mit den Fakultäten sowie Zielvereinbarungen mit dem SMWK. Außerdem hat das Rektorat die Rechtsaufsicht über die studentische Selbstverwaltung. Es kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen Kommissionen und Beauftragungen einrichten. Das Rektorat wird durch den erweiterten Senat (Rektor*in) und den Senat (Prorektor*innen und Kanzler*in) gewählt.

Rektor*in – Leiter*in der Universität. Der*Die Rektor*in ist das akademische Oberhaupt und das Gesicht der Universität. Das Amt kümmert sich eher um representative Aufgaben sowie die Ausrichtung von Lehre, Studium und Forschung. Außerdem vollzieht die Person die Besschlüsse der zentralen Organe (Senat, erweiterter Senat, Rektorat und Hochschulrat). Die Satzungen und Ordnungen des Student*innenRates sind erst mit seiner/ihrer Unterschrift gültig. Der*Die Rektor*in wird vom erweiterten Senat auf Vorschlag des Hochschulrates gewählt.

Resolution – bezeichnet einen nach vorheriger Beratung gefassten Entschluss mit dem Ziel, die zuständigen Entscheidungsorgane oder die Öffentlichkeit zu beeinflussen.

Senat – zentrales Beschlussorgan. Der Senat ist das höchste Gremium der Universität. Er berät und beschließt zentrale Fragen der Universität, u.a. hochschulweite Struktur-, Forschungs-, Studien- und Lehrangelegenheiten. Außerdem wählt der Senat den/die Kanzler*in sowie die Prorektor*innen, benennt Mitglieder des Hochschulrates, setzt Senatskommissionen ein und wählt Senatsbeauftragungen. Der Senat in aktueller Form setzt sich zusammen aus 11 Hochschulprofessor*innen, 4 Wissenschaftlichen Mitarbeitenden, 2 Mitarbeitende aus Verwaltung und Technik sowie 4 Studierenden. Beratend sitzen der/die Rektor*in, die Dekan*innen und die Gleichstellungsbeauftragung bei.

Stabsstelle – Abteilung der akademischen und zentralen Verwaltung. Die Stabsstellen bearbeiten verschiedene Aspekte des universitären Lebens, vorrangig bezogen auf die Verwaltung von Lehre, Studium und Forschung. Die Stabsstellen der Zentralverwaltung nehmen eher administative Aufgaben wahr, während die Stabsstellen des Rektorats vorrangig die Gestaltung von Lehre, Studium und Forschung verwalten.

Stabsstellen der Zentralverwaltung:

  • Datenschutz und Informationssicherheit: Verwaltung der Datensicherheit der Universitären Einrichtungen und Angehörigen

  • Innenrevision: Finanzprüfung der Universität (prüft auch den Haushalt des StuRa)

  • Justitiariat: siehe Justitiariat

  • Umweltschutz und Arbeitssicherheit: verwaltet sicherheitstechnische und umweltschutzrelevante Angelegenheiten der Universität

  • Zentales Berichtswesen: erstellt Lagebilder der Uni auf Basis ihrer Leistungskennzahlen

Stabsstellen des Rektorats:

  • Berufungsangelegenheiten: Koordiantion und Unterstützung aller Berufungsverfahren der Universität

  • Chancengleichheit, Diversität und Familie: Förderung der Gleichstellung, Chancengleichheit, Diversität und der Familienfreundlichkeit der Universität

  • Internationales: Beratungs- und Korrdinationsstelle für intetrnationale Studierende und Wissenschaftler*innen; Förderung der Internatinalisierung der Universität

  • Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium: unterstützt die Organe der Uni in allen Prozessen des Qualitätsmanagements in Lehre und Studium; auch zuständig für die interne Akkreditierung von Studiengängen

  • Strategische Universitätsplanung: begleitende Entwicklung zentraler Planungs- und Zielbildungsprozesse sowie Steuerung und Überprüfung strategischer Ziele

  • Universitätskommunikation: Presse und Öffentlichkeitsarbeitsabteilung der Universität, Vermittlung der strategischen und Ziele und Leistungen sowie des Selbstverständnisses der Universität

Statusgruppe – signifikante Personengruppen. An der Uni gibt es verschiedene Statusgruppen, die in Gremien unterschiedlich stark vertreten sind/sein müssen. Oft müssen bestimmte Statusgruppen zu bestimmten Themen angehört werden. Die signifikantesten Statusgruppen an der Universität sind die Hochschullehrenden, der Mittelbau und die Studierenden.

Student*innenRat (StuRa) – höchstes Gremium der studentischen Selbstverwaltung. Der StuRa besteht aus dem Plenum, dem Referent*innenteam und ihren Mitarbeitenden, der Geschäftsführung und den Mitarbeitenden, die nicht einem Referat angehören. Er verfügt über eine eigene Satzung, Geschäftsordnung und weitere Ordnungen, die die Arbeit regeln. Der StuRa vertritt die Interessen der Studierendenschaft auf universitärer Ebene. Die Beschlüsse des StuRa sind bindend für alle Teilgruppen, also z.B. die Fachschaftsräte und die Arbeitsgruppen. Der StuRa entsendet außerdem Personen in die Landesvertretung, die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) und Bundesvertretung, dem freien Zusammenschluss von Student*innenschaften (fzs).

Studiendekan*in – Beauftragung des*der Dekan*in für alle Studienangelenheiten. Der*Die Studiendekan*in wird im Benehmen mit dem/den jeweiligen zuständigen Fachschaftsrat/räten von dem*der Dekan*in vorgeschlagen und durch den Fakultätsrat gewählt. Das Amt ist zuständg für alle Studienangelegenheiten einer Fakultät. Die Person ist qua Amt Mitglied und Vorsitz in den Studienkommissionen.

Studienkolleg – zentrale Einrichtung der Universität für internationale Studierende. Am Studienkolleg werden Kurse für internationale Studierende angeboten sowie Hilfestellung bei Bewerbungs- und Zulassungsverfahren. Im Studienkolleg werden außerdem internationale Abschlüsse angerechnet und die Hochschulzulassung ausgestellt. Zentraler Zweck der Studienkollegs ist die gemeinsame Vorbereitung auf ein Hochschulstudium für internationale Studierende.

Studienkommission (StuKo) – ein fakultäres Gremium, das für jeden Studiengang eingesetzt wird. Die StuKo berät den*die Dekan*in bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebs. Sie beschließt die Erstellung und Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungen und ist dazu auch anzuhören. Ihre Beschlüsse sind bindend und können nur vom Fakultätsrat außer Kraft gesetzt werden. Die StuKo ist paritätisch mit Lehrenden und Studierenden besetzt und wird vom Fakultätsrat gewählt. Den Vorschlag zur studentischen Besetzung legt der jeweilige Fachschaftsrat vor.

Verfasste Studierendenschaft (VS) – Gesamtheit der immatrikulierten Studierenden. Die verfasste Studierendenschaft ist eine rechtliche Form der Statusgruppe der Studierenden. Damit sind alle immatrikulierten Studierenden in ihrer Gesamtheit eine Teilkörperschaft öffentlichen Rechts. Ihnen stehen dadurch spezielle Rechte und Pflichten zu. In Sachsen sind alle Studierenden automatisch mit der Immatrikulation teil der VS, während in früheren Jahren ein aktiver Beitritt notwendig war und ein Austritt möglich war. Dies ist aktuell nicht mehr möglich. Als Teil der Verfassten Studierendenschaft hat man das Recht die studentische Selbstverwaltung, sowie die studentischen Mitglieder der universitären Gremien zu wählen. Außerdem wird ein Beitrag an die Selbstverwaltung entrichtet, die Teil des Semesterbeitrages ist. In Sachsen geht dieser Beitrag an die StudierendenRäte und wird dort für die Arbeit der Organe und Mitglieder verwendet. In wenigen Bundesländern gibt es keine VS mehr, zum Beispiel in Bayern. Das dortige VS-System wurde ersetzt durch eine ähnliche Form der studentischen Selbstverwaltung, die jedoch keine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts mehr ist, und damit nicht qua Gesetz in die Universität eingebunden ist.