Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten der Fakultät und damit von grundsätzlicher Bedeutung. Wir stellen Ihnen unseren aktuellen Fakultätsrat vor. Er ist das höchste Gremium auf Fakultätsebene. Dabei sollen am besten die Belanger aller Institute repräsentiert sein.

Was macht ein Fakultätsrat?

Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere für

  • den Erlass der Studien- und Prüfungsordnungen
  • den Erlass der Promotions- und der Habilitationsordnung
  • Vorschläge für die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen
  • die Koordinierung der Forschungsvorhaben
  • Vorschläge für Zielvereinbarungen der Fakultät mit dem Rektorat
  • Stellungnahmen der Fakultät zu Zielvereinbarungen der Hochschule mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
  • die Sicherung ihres Lehrangebotes und die Planung des Studienangebotes nach dem Entwicklungsplan der Fakultät
  • Evaluationsverfahren
  • Vorschläge für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät
  • die Mitwirkung am Entwurf des Wirtschaftsplanes der Hochschule
  • die Stellungnahme zur Verwendung der der Fakultät zugewiesenen Stellen und Mittel
  • die Durchführung der Studienfachberatung
  • die Besetzung der Berufungskommissionen und Vorschläge für die Funktionsbeschreibung von Hochschullehrerstellen

Die Beschlüsse in Angelegenheiten der Studienorganisation bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Studierendennvertreter*innen, andernfalls der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder.

Stört dich also etwas mit deinen Prüfungen? Sprich deine Vertreter*innen im Fakultätsrat an. Deinen FSR findest du hier: Link. Dieser kann dich weiterleiten.


Wer ist Mitglied im Fakultätsrat?

Der/die Dekan*in führt den Vorsitz im Fakultätsrat. Dem Fakultätsrat gehören Vertreter*innen der universitären Mitgliedergruppen der Hochschullehrenden, akademischen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden, der Studierenden sowie die Gleichstellungsbeauftragte stimmberechtigt an.

Die Vertreterinnen und Vertreter werden von den Angehörigen der jeweiligen Statusgruppe gewählt. Die Sitzverteilung ist vorgeschrieben. Die Wahl geschiet nicht durch die FSRä wie in anderen Gremien, gewaählt wird immer zentral bei den studnetischen Wahlen. Diese sind einmal im Jahr.

Mehr Infomrationen zu den Wahlen findet ihr hier: Link

Sprich auch gern deine Vertreter*innen im Fakultätsrat an. Deinen FSR findest du hier: Link.


Probleme in deinem Studium?

Hast du dennoch Probleme mit der Lehre, Prüfungen oder deinem Studium? Auch wir helfen dir! An deiner Seite steht auch das Referat für Lehre und Studium.

Bei Problemen und übergreifenden, strukturellen Schweirigkeiten, melde dich hier: Mailadresse

Mehr Informationen zum Referat für Lehre und Studium findest du hier: Link

Des Weiteren haben wir ein großes Beratungsangebot

Bei Fragen zu Verfahren und Hochschulpolitik melde dich gern beim Referat für Hochschulpolitik: Mailadresse

Mehr Informationen zum Referat für Hochschulpolitik findest du hier: Link