Finanzielle Unterstützung für Studierende in Notlagen
Zuschuss vom StuRa:
Bei der Sozialberatung des StuRas kann einmal innerhalb von 12 Monaten von allen an der Uni Leipzig immatrikulierten Studierenden ein Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt werden (dies ist keine pandemiebezogene Unterstützung). Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss von bis zu 400€. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Auch ausländische Studierende können diesen Zuschuss beantragen und es hat keinen negativen Einfluss auf das studentische Visum.
Für die mögliche Unterstützung gibt es folgende Bedingungen:
Bei der Beurteilung, ob eine finanzielle Notlage vorliegt, werden die Einkünfte der letzten 90 Tage vor Antragstellung abzüglich Miete und Strom-/Heizkosten berücksichtigt. Das Einkommen (alle Einkünfte aus Nebentätigkeiten sowie Privatverkäufe oder andere Unterstützungen wie BAföG, Wohngeld, Kindergeld oder Unterstützung der Familie usw.) abzüglich der Miete (inkl. Nebenkosten) der letzten 3 Monate sollte den Regelbedarf von 563€/Monat für eine Einzelperson nicht überschreiten. Der Regelbedarf für Familien hat entsprechend eine andere Höhe. Wer ein Darlehen vom StuRa (siehe unten) erhält, kann keinen Zuschuss bekommen, solange das Darlehen nicht zurückgezahlt wurde.
Studierende, die sich in einer derartigen kurzfristigen finanziellen Notlage befinden, können sich an die Sozialberatung wenden. Um das Antragsformular und das Infoblatt zu erhalten, sendet bitte eine Email von eurer Uni-Mail-Adresse an: sozialberatung@stura.uni-leipzig.de. Bitte beachtet, dass die Bearbeitung der Anträge je nach Auslastung mehrere Wochen dauern kann. Bevor ihr einen Antrag auf Zuschuss stellen könnt, müsst ihr vorher ein Beratungsgepräch in Anspruch genommen haben. Wendet euch dazu an unsere Sozialberatung sozialberatung@stura.uni-leipzig.de
Darlehen vom StuRa:
Beim StuRa kann ein Sozialdarlehen in der Höhe des aktuellen Semesterbeitrages (beträgt bspw. im WiSe 2022/-23 253,50 Euro und im SoSe 2023 255,50€) beantragt werden. Das Darlehen dient zur Überbrückung eines kurzfristigen finanziellen Engpasses und kann auch für andere Zwecke verwendet werden als die Zahlung des Semesterbeitrages. Die Laufzeit beträgt 3 Monate. Wer ein Darlehen vom StuRa erhält, kann keinen Zuschuss (siehe oben) bekommen, solange das Darlehen nicht zurückgezahlt wurde. Der Darlehensantrag ist zum Herunterladen auf dieser Webseite (rechts, Teil “Downloads”) zu finden. Eine Kopie der Studienbescheinigung und Personaldokumente sowie die Aufenthaltserlaubnis (gilt für Studierende aus nicht-EU-Staaten) und des Passes sind dem Antrag beizulegen. Bitte beachtet, dass ihr ebenfalls auf der zweiten Antragsseite unterschreiben müsst.
Wendet euch zum Darlehen mit allen Unterlagen an: buchhaltung@stura.uni-leipzig.de
Unterstützung für ausländische Studierende:
Der Verein “Hilfe für ausländische Studieren in Leipzig e.V.” unterstützt ausländische Studierende in kurzfristigen finanziellen Notlagen durch private Spenden. Dort kann einmal im Jahr ein Antrag für einen Zuschuss bis zu 500€ gestellt werden, der nicht zurückgezaht werden muss. Das Antragsformular sowie mehr Informationen zu der Beantragung befinden sich hier: https://stud.uni-leipzig.de/hausle/sis.html