Gremienbestätigung
Du brauchst eine Bestätigung deiner FSR-Mitgliedschaft oder der Mitwirkung in anderen Gremien der Verfassten Studierendenschaft? Einfach das Formular ausfüllen und abschicken!
Hier findest du die rechtlichen Grundlagen zur Anerkennung der Gremientätigkeit bei BAföG- und Langzeitstudiumsfragen:
Für Gremienbestätigungen universitärer Gremien (Senat, Fakultätsräte etc.) ist das Wahlamt der Universität zuständig.