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Dokumente
Gremienbestätigung
Alternativ kann der Antrag auch in unserem Büro abgegeben werden:
Antrag auf Gremienbestätigung
Vor- und Nachname
*
Mailadresse
*
Art des Gremiums
*
Fachschaftsrat (FSR)
Referat Ausländischer Studierender (RAS)
Anderes Referat des StuRa
Plenum des StuRa
Ausschuss des StuRa
(Erweiterter) Senat
Fakultätsrat
Anderes
Die Mitgliedschaft in Studienkommissionen, Berufungskommissionen oder Prüfungskommissionen müsst ihr euch direkt von eurer Fakultät, oder ggf. dem_der Vorsitzenden des Gremiums bestätigen lassen! Nicht-gewählte (kooptierte) Mitgliedschaft im FSR müsst ihr euch direkt von eurem Fachschaftsrat (bzw. dessen Sprecher_innen) bestätigen lassen. Diese gilt leider nicht zur Anrechnung auf das BAföG.
Name des Gremiums
*
Art der Abholung
*
Abholung im StuRa-Büro
Digital per Mail (mit digitaler Unterschrift)
per Post (nur wenn unbedingt notwendig)
Art der Abholung (Wahlamt)
*
Im Wahlamt (Goethestr. 6, Raum 709/10)
Per Post (bitte nur wenn nötig)
Anschrift
*
Zweck der Bestätigung
*
BAföG-Verlängerung nach BAföG § 15 (3)
Anrechnung auf die Regelstudienzeit nach SächsHSFG § 20 (4)
Bewerbung
Sonstiges
In zweifacher Ausführung benötigt?
*
ja
nein
Weitere Hinweise