Der Student_innenRat (StuRa) der Universität Leipzig kritisiert den Umgang der Hochschulleitung mit Studierenden, die weiterhin massiv unter den Einschränkungen und Folgen der Pandemie leiden. Die Studierendenvertretung fordert faire und einheitliche Prüfungsbedingungen für das Wintersemester 2021/22.

Nachdem die Coronamaßnahmen an der Universität Leipzig nur ungenügend umgesetzt wurden und sich Studierende teilweise nicht mehr in Präsenzveranstaltungen trauten, findet mittlerweile wieder Onlinelehre statt. Daher reichten studentische Senator_innen und das vom StuRa entsandte beratende Mitglied im Senat einen Antrag zur Entlastung der Studierenden ein, der in der Senatssitzung vergangene Woche behandelt wurde. Die studentischen Vertreter_innen forderten vor allem die Annullierung und das Aussetzen der Wiederholungsfrist für nichtbestandene Prüfungen (“Freiversuche”). Die geforderten ausgleichenden Maßnahmen galten in den letzten pandemisch geprägten Semestern zwar bereits, wurden allerdings zwischenzeitlich aufgehoben. Der studentische Antrag konnte sich trotz Unterstützung vonseiten der Dozierenden und der Vertreter_innen zentraler Einrichtungen nicht durchsetzen und wurde aufgrund der professoralen Stimmenmehrheit abgelehnt. Gleichwohl deuten kürzlich erhobene Zahlen zu Freiversuchen vergangener Semester darauf hin, dass diese nicht zu einer Verlängerung der Studienzeit führen, wie manche Gegenstimmen befürchten. Vielmehr ermutigen sie verunsicherte und belastete Studierende, den Prüfungsversuch doch zu unternehmen und das Semester nicht komplett abzuschreiben. “Wir begrüßen sehr, dass das Wissenschaftsministerium (SMWKT) die Notlage der Studierenden anerkennt und erneut die Nichtanrechnung des laufenden Semesters auf die Regelstudienzeit verordnet hat. Ebenso ist die Einführung einheitlicher Freiversuchsregelungen nun dringend geboten. Aktuell wird die Verantwortung erneut auf die Studierenden-vertreter_innen und Dekanate der einzelnen Fakultäten ausgelagert, was zu einem unübersichtlichen Flickenteppich mit erheblichen Unsicherheiten und Belastungen für Studierende und Lehrende führt”, erklärt Antonia Gerber, Referentin für Lehre und Studium. Während an anderen sächsischen Hochschulen wie etwa der TU Dresden, TU Chemnitz (TUC) und Leipziger HTWK einheitliche Beschlüsse zum Prüfungsgeschehen vom Senat gefasst werden, sei dies laut Hochschulleitung an der Universität Leipzig nicht möglich.

“Wir haben kein Verständnis dafür, dass der plausibel und stichhaltig begründete Antrag der studentischen Vertreter_innen abgewiesen wurde. An TUC und HTWK wurde eine hochschulweite Freiversuchsregelung bereits vom akademischen Senat beschlossen. Selbst eine konkrete Handlungsempfehlung an die Fakultäten wurde abgewehrt, obwohl es so wichtig wäre, schnellstmöglich ein Zeichen der Solidarität mit den Studierenden zu setzen, die konsequent vergessen werden während der Pandemie” so Renate Baricz, Referentin für Hochschulpolitik und beratendes Mitglied im Senat. Daher fordert der StuRa die Hochschulleitung dringend auf, unverzüglich für die Einführung einheitlicher Freiversuchsregelungen an der Universität Leipzig Sorge zu tragen. Die Freiversuche können entscheidend zur psychischen Entlastung der Studierenden beitragen, die nötige Planungssicherheit gewährleisten und erschwerten Studienbedingungen während der Pandemie Rechnung tragen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Antonia Gerber, Referentin für Lehre und Studium, lust@stura.uni-leipzig.de und Renate Baricz, Referentin für Hochschulpolitik, hopo@stura.uni-leipzig.de.