Der Senat als zentrales Gremium der Hochschule der Universität ist laut Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen zuständig für die akademischen Angelegenheiten der Hochschule, so beispielsweise für die Beschlussfassung über Ordnungen der Hochschule, Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Angelegenheiten der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses, der Lehre, Forschung oder Kunst, Formulierung von Grundsätzen der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes, Aufstellung von Grundsätzen für die Evaluation der Lehre, Beschlussfassung über die Entwicklungsplanung der Hochschule, Vorschläge für die Berufung von Mitgliedern des Hochschulrates und die Erteilung des Einvernehmens zum Wahlvorschlag des Hochschulrates für die Wahl des Rektors.

Da ab Oktober kein studentischer Senator im Student_innenRat Mitglied ist, können wir gemäß SächsHS”F”G , §25 Absatz 3 ein beratendes Mitglied in den Senat entsenden.