Beschluss vom 02.05.2023

Der Student*innenRat spricht sich für einen studentischen Tarifvertrag aus und kritisiert damit die aktuell vorherrschenden prekären Beschäftigungsverhältnisse studentischer Beschäftigter. Wir fordern eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und die Möglichkeit der Organisation in studentischen Personalräten. Wir unterstützten außerdem die aktuelle und bundesweite TVStud-Initiative.

Studentische Beschäftigte arbeiten unter prekären Bedingungen. Die Studie “Jung, Akade-misch, Prekär.” zeigte beispielsweise auf, dass 77,8% der studentischen Beschäftigten als ar-mutsgefährdet gelten. Kettenbefristungen sind derzeitiger Standard, in Sachsen liegt die durchschnittliche Vertragslaufzeit bei 5,4 Monaten. Das führt dazu, dass studentische Beschäf-tigte im Schnitt 4,6 Arbeitsverträge mit ihren Hochschulen schließen und so in einen Kreislauf ständiger Selbstbehauptung sowie mangelnder Planbarkeit geraten. Die Nicht-Einhaltung von Arbeitnehmer*innenrechten ist durch die Kurzzeitverträge strukturell angelegt und da studen-tische Beschäftigte als Sachmittel gefasst werden, können diese sich nicht in einem studenti-schen Personalrat organisieren.

Beschluss vom 08.01.2019

Ein Stundenentgelt von 12,50 EUR soll in Zukunft gezahlt werden. Hierbei soll keine künstliche Unterscheidung zwischen studentischen Hilfskräften (SHK) und wissenschaftlichen Hilfskräften (WHK) herrschen. Dieses Entgelt soll in Zukunft dynamisch an die Lohnentwicklung des TV-L gekoppelt sein und mit diesem steigen. Die Verträge der studentischen Beschäftigten sollen eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aufweisen. Für dauerhafte Aufgaben sollen dauerhafte Beschäftigungsperspektiven geboten werden. Es soll den Studierenden die Möglichkeit geboten werden innerhalb von Projekten dessen Verlauf zu verfolgen. Den studentischen Beschäftigten sollen wertschätzende Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit, für Feiertagsarbeit, für Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember gezahlt werden. Den studentischen Beschäftigten soll eine Jahressonderzahlung von 100% (13. Gehalt) gezahlt werden. Den studentischen Arbeitnehmer_innen soll eine faire und praktikable Möglichkeit geboten werden sich innerhalb der Personalräte der Hochschulen vertreten zu lassen, bzw. sich auch in diese hineinwählen zu lassen. Die Stellen für studentische Beschäftigte sollen ausschreibungspflichtig bekanntgeben werden, sodass alle Studierenden die Möglichkeit haben sich auf diese zu bewerben. Es sollte eine verbindliche Tätigkeitsauflistung für studentische Beschäftigte geben, sodass sowohl wissenschaftsfremde Tätigkeiten, als auch Tarifflucht eingedämmt werden können.“


Die TVStud-Kampagne

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Wir unterstützen als StuRa die Bemühungen um die TVStud Kampagne!

Seit Dezember 2022 läuft die „Bestandsaufnahme zu den Arbeitsbedingungen Studentischer Beschäftigter“ zwischen unseren Gewerkschaften ver.di und GEW und dem Arbeitgeberverband der Länder (TdL). Wir setzen uns für einen Tarifvertrag an der Universität Leipzig ein.

Weitere Informationen: TVStud


Unser Beratungsangebot

Wieviel kann ich während meines Studiums dazu verdienen? Wie bin ich krankenversichert? Habe ich Anspruch auf Urlaub? Hast du als Student*in arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Fragen zu Praktika oder ein Problem im Nebenjob? Dann nutz das ehrenamtliche Beratungsangebot vom DGB Campus Office Leipzig.

Weitere Informationen: Arbeitsrechtliche Erstberatung