Demokratie schön und gut, aber wozu so viele verschiedene Gremien und was tun sie eigentlich?

Um den Gremien-Dschungel zu lichten hilft es, die Gremien zunächst in zwei Säulen einzuteilen:

  • Die Gremien der Student*innenschaft: Sie bestehen komplett aus studentischen Mitgliedern und kümmern sich gemäß Hochschulgesetz um die politischen und sozialen Belange der Student*innen (= studentische Selbstverwaltung).
  • Die universitären Gremien: Hier sind neben den studentischen Vertreter*innen immer auch die anderen Mitgliedergruppen der Universität vertreten: Die Hochschullehrer*innen, die die Mehrheit von einer Stimme stellen, die akademischen und die sonstigen Mitarbeiter*innen. Sie kümmern sich um alles was die Planung von Forschung und Lehre angeht (= akademische Selbstverwaltung).

Hier findest du die wichtigsten Gremien, nach den beiden Säulen getrennt, mit ihren Aufgaben:

Studentische Gremien

Die Gremien der studentischen Selbstverwaltung bestehen nur aus Studierenden und beschäftigen sich mit studentischen Belangen. Über die direkt wählbaren Gremien hinaus, gibt es einige mittelbar gewählte Gremien. Der Student_innenRat setzt sich zum Beispiel aus Entsandten aller Fachschaftsräte zusammen.

Universitäre Gremien

Die Gremien der akademischen Selbstverwaltung auf universitärer Ebene sind der Senat und der Erweiterte Senat. Auf Fakulätsebene gibt es die Fakultätsräte und die Gleichstellungsbeauftragten. Meistens gibt es auch noch kleinere Gremien in den einzelnen Instituten, wie zum Beispiel Institutsräte, Prüfungsausschüsse und Studienkommissionen. Die studentischen Mitglieder in diesen Instituts- oder Studiengangsbezogenen Gremien werden allerdings indirekt durch die Fakultätsräte auf Vorschlag der Fachschaftsräte gewählt.

Für die Wahlen zu diesen Gremien ist das Wahlamt der Universität zuständig.

Fachschaftsrat

Der Fachschaftsrat oder FSR besteht aus 4 bis 15 gewählten Vertreter_innen. Diese sind die direkten Ansprechpartner*innen bei allen Problemen im Studium deiner Fachrichtung:

Ob Schwierigkeiten mit Dozierenden, bei Prüfungen oder Verbesserungswünschen mit dem Studium insgesamt, dein FSR Vertritt deine Interessen gegenüber der Fakultät und in diversen Gremien.

Daneben organisieren die Fachschaftsräte verschiedenste Veranstaltungen von Info-Abenden zu verschiedenen Themen bis hin zu Film-Abenden und Sport-Events. Viele Fachschaftsräte fördern auch externe studentische Projekte und Initiativen, oder unterhalten einen FSR-Shop.

Die gewählten Mitglieder treffen sich in der Regel einmal wöchentlich zu öffentlichen Sitzungen. Schau doch einfach mal bei deinem FSR vorbei, das ist eine gute Möglichkeit um deinen Fachbereich von einer anderen Seite kennenzulernen oder um dich mit anderen Studierenden zu vernetzen!

Die FSRä freuen sich über eure Mitarbeit, Ideen, Kritik und Lob an ihrer Arbeit. Eine Liste der 32 Fachschaftsräte mit Links zu ihren eigenen Webauftritten findest du hier.

Fakultätsrat

Was der Senat auf gesamtuniversitärer Ebene ist, sind die Fakultätsräte auf Ebene der 14 Fakultäten:

Sie kümmern sich um alle Angelegenheiten der Fakultät. Sie planen das Studienangebot, beschließen die Studien- und Prüfungsordnungen, die den Rahmen und Inhalt der Studiengänge festlegen, sie wirken bei der Berufung neuer Professor*innen mit und haben Mitspracherecht bei der Entwicklungs- und Strukturplanung der Fakultät.

Wegen der großen Bedeutung der Fakultätsräte für das Studium ist die studentische Vertretung hier besonders wichtig! Je nach Größe der Fakultätsräte könnt ihr hier zwei bis sechs Vertreter*innen bestimmen. Bei allen Fragen der Studienorganisation haben die studentischen Mitglieder ein Vetorecht, das nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit überstimmt werden kann.

Über die Aktivitäten in eurem Fakultätsrat und eventuelle Kandidierende informiert ihr euch am besten bei eurem Fachschaftsrat!

Referat Ausländischer Studierender

Das RAS (Referat Ausländischer Studierender) vertritt die Interessen der ausländischen Student*innen und organisiert hierzu Veranstaltungen und Beratungsangebote.

Mehr zu seinen Aktivitäten findest du auf den Referatsseiten des RAS.

Senat

Der Senat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Universität. Er setzt sich aus insgesamt 21 Senator_innen zusammen, davon sind 4 Studierende. Die wichtigsten Aufgaben sind die Wahlen der Prorektor*innen, der Beschluss des Entwicklungsplans der Hochschule und der Erlass von Regelungen zur Qualitätssicherung der Lehrveranstaltungen. Zudem ist es das wichtigste Kommunikationsgremium zwischen Studierenden und Rektorat, gerade was Veränderungen in den Strukturen angeht. Sprich, alles was die Lehre der Gesamtuniversität direkt betrifft, wird vom Senat besprochen.

Mehr dazu gibt es auch auf der Seite der studentischen Mitglieder des Senats auf der StuRa-Website.

Erweiterter Senat

Wenn es um die Grundordnung (quasi die Verfassung der Universität) oder alle fünf Jahre um die Wahl der Rektorin/des Rektors der Universität geht, kommen zu den 21 Senator*innen 70 weitere gewählte Vertreter*innen hinzu, davon 14 Student*innen.

PromovierendenRat

Als Gremium der Universität repräsentiert der PromovierendenRat, kurz ProRat, alle Promovierenden und setzt sich für deren Belange ein. Die Aufgaben des ProRats umfassen sowohl die interne als auch externe Vertretung der Promovierenden der UL, insbesondere aber:

  • die Vertretung v.a. hochschulpolitischer Interessen der DoktorandInnen,
  • die Beratung sowie individuelle Unterstützung in allen Phasen der Promotion,
  • die Verteilung von Informationen und Organisation von Weiterbildungsangeboten für Promovierende sowie
  • die Vernetzung der Promovierenden sowohl interdisziplinär als auch mit anderen Hochschulen.

https://www.prorat.uni-leipzig.de

Gleichstellungsbeauftragte

An jeder Fakultät wird ein*e Gleichstellungsbeauftragte*r sowie ein*e Stellvertreter*in gewählt. Student*innen werden auf ein Jahr gewählt. Der Aufgabenbereich umfasst alle Problematiken zur Gleichstellung der Geschlechter, sowie die Entwicklung von Maßnahmen und Projekten zur Durchsetzung der Chancengleichheit.

In dieser Funktion ist der*die Gleichstellungsbeauftragte beratendes Mitglied in Berufungskommissionen und stimmberechtigtes Mitglied im Fakultätsrat. Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten treffen sich in der Regel zu monatlichen Sitzungen. Zweimal jährlich findet eine gemeinsame Sitzung der Mitglieder des Gleichstellungsausschusses und des Gleichstellungsrates statt.

Übersicht über die Unigremien
Übersicht über die Unigremien