Sitzungsleitung
Die Sitzungsleitung
Die Rolle der Sitzungsleitung ist in unserer Geschäftsordnung unter § 7 “Sitzungsleitung” zu finden.
Mitglieder
Sie besteht aus vier Student*innen, die vom Student*innenRat zu Beginn und während jedes Semesters gewählt werden, sowie aus mindestens einer Geschäftsführerin/einem Geschäftsführer.
Bei der Wahl ist mindestens die Hälfte der Plätze in der Sitzungsleitung durch Frauen und/oder Trans*- bzw. Inter*Personen zu besetzen. Stehen keine Kandidat_innen eines Geschlechts zur Verfügung, bleiben die offenen Stellen bis zu einer erneuten Wahl unbesetzt.
-> Auch du kannst Teil der Sitzungsleitung werden. Stell dich doch einfach im nächsten Plenum zur Wahl oder melde dich bei der Geschäftsführung unter gf@stura.uni-leipzig.de
Aufgaben
Die Sitzungsleitung öffnet, leitet und schließt die Sitzungen des Student*innenRates. Sie achtet auf die Form und Ordnung der Sitzung.
Die Sitzungsleitung führt eine Redeliste und erteilt danach das Wort. Sie achtet auf die Einhaltung der Redeliste.
Sonstige Berechtigungen:
- Auslegung Geschäftsordnung oder Schließung von Lücken (GO: § 7)
- Anträge nach ihrem Ermessen aufzugliedern und entsprechend diskutieren zu lassen (GO: § 7)
- Die erarbeitung von referatsspezifische Fragen für Bewerber*innen (GO: § 4)
- Vorstellung und Beantwortung der Fragen von Bewerber*innen (GO: § 4)
- Stellt Beschlussfähigkeit fest (GO: § 3)
- Legt Pausen fest (GO: § 1)
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Plenumsablauf findest du unter: Link