Universitäre Gremien
Der StuRa als studentische Vertretung entsendet immer wieder Mitglieder in verschiedene Ausschüsse und Kommissionen der Universität. Dabei geht es vor allem darum, die Meinung der Studierenden in spezifischen Kontexten und Themenbereichen zu repräsentieren.
Dabei ist zu differenzieren nach Themenbereich, Anzahl von Vertreter*innen bzw. Stellvertreter*innen, möglicher Quotierung, Sitzungsaufwand und Amtszeit.
Es folgt eine kleine Auflistung von Gremien.
Bei Fragen und Bewerbungen schreib uns eine Mail an die folgende Adresse: Mailadresse
Rektoratskommission Lehre, Studium und Prüfung(LSP)
Wahl: Wintersemester
Amtszeit: 2 Semester
Anzahl an Vertretungen: 4 Student*innen
Arbeitsaufwand: Komission tagt i. d. R. einmal im Monat
Die Rektoratskommission Lehre, Studium und Prüfung (LSP) ist eine Kommission des Rektorats unter Leitung des Prorektors für Talententwicklung: Studium und Lehre.
Generell müssen alle Studiendokumente dieser Universität (wie etwa Prüfungsordnungen etc.) vom Rektorat genehmigt werden. Da das Rektorat immer so super doll viel beschäftigt ist, lässt es die LSP die Dokumente lesen bzw. prüfen und unterschreibt nur,wenn die Kommission ihr Einverständnis gibt.
Jede Änderung an Modulen, Modulerinschreibung, Studien- und Prüfungsordnungen muss zwingend an der LSP vorbei. Die LSP ist außerdem für die interne Akkreditierung von Studiengängen verantwortlich und erarbeitet Vorschläge für den Umgang mit Prüfungsleistungen oder anderem Kram.
Ständige Komission der Universität zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Wahl: Wintersemester
Amtszeit: 2 Semester
Anzahl an Vertretungen: 1 Student*in
Arbeitsaufwand: Komission tagt i. d. R. einmal im Semester. Die Kommission wird entweder auf Antrag der jeweils für das Verfahren zuständigen Ombudsperson tätig oder wenn die informierende Person begründete Einwände gegen die Entscheidung der für den Vorgang zuständigen Ombudsperson im Vorprüfungsverfahren der Ständigen Kommission vorträgt.
Student*innen sind zu den Sitzungen geladen, sofern Studierende involviert sind.
Die Ständige Kommission untersucht die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Hierzu führt sie das Vorprüfungsverfahren und das förmliche Untersuchungsverfahren durch. Sie kann ein Verfahren einstellen oder Vorschläge machen, in welcher Weise ein festgestelltes Fehlverhalten sanktioniert werden soll. Die Ständige Kommission empfiehlt gegebenenfalls strukturelle Konsequenzen zur Vermeidung einer Wiederholung des wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Die Arbeitsweise ist streng durch die “Satzung der Universität Leipzig zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis” vom 22.09.2022 geregelt.
Gleichstellungsauschuss der Universität
Wahl: Vorschläge zur Wahl im Senat im Wintersemester
Amtszeit: 2 Semester
Anzahl an Vertretungen: 2 Student*innen + 2 Stellvertreter*innen
Arbeitsaufwand: I. d. R. 2 Tagungen im Semester
Die Aufgaben des Gleichstellungsauschusses sind u.a. die Beratung des Rektorats und des Senats zu Maßnahmen und Projekten zur Durchsetzung der Chancengleichheit, Koordination der Frauenförderung und Gleichstellungsberichte, so wie anderen Aufgaben im Bereich der Gleichstellung.
Wahlauschuss der Universität
Wahl: Vorschläge zur Wahl im Senat im Wintersemester
Amtszeit: 2 Semester
Anzahl an Vertretungen: 2 Student*innen + 2 Stellvertreter*innen
Arbeitsaufwand: Der Ausschuss wird durch die*den Wahlleiter*in einberufen. In der Regel fällt mehr Arbeitsaufwand im Sommersemester an, da zu diesem Zeitpunkt die universitären Wahlen stattfinden
Zu den Aufgaben zählen die Teilnahme an den Sitzungen des Wahlausschusses, der über die Rechtmäßigkeit der Wahlvorschläge und Wahlergebnisse wacht, und die Berichterstattung den Studierenden gegenüber. Der Wahlausschuss ist paritätisch besetzt. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Aufgabenfelder sind durch die Wahlordnung der Uni Leipzig definiert. Dazu zählt u.a. die Beschlussfassung über die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge für unmittelbare Wahlen.
Beirat für Inklusion (Rektoratskommission)
Wahl: Vorschläge zur Wahl im Senat im Wintersemester
Amtszeit: 2 Semester
Anzahl an Vertretungen: 1 Student*in + 1 Stellvertreter*in
Arbeitsaufwand: I. d. R. 2 Tagungen im Semester
Die Kommission ist dem Prorektorat für Talententwicklung zugeordnet.
Aufgabe des Beirats für Inklusion ist es, Empfehlungen und Stellungnahmen zum hochschulspezifischen Aktionsplan Inklusion der Universität Leipzig abzugeben. Die inhaltliche und organisatorische Begleitung des Beirats liegt beim Gleichstellungsbüro als Geschäftsstelle des Beirates.
Beratendes studentisches Mitglied im Senat
Wahl: Wintersemester
Amtszeit: 2 Semester
Anzahl an Vertretungen: 1 Student*in
Arbeitsaufwand: zu Sitzungen des Senats (alle 2 Wochen)
Wenn kein Mitglied des StuRas gleichzeitig auch Mitglied des Senates ist, kann der StuRa ein beratendes Mitglied in den Senat entsenden. Unter dem Link wird der Senat und dessen Aufgaben beschrieben.
Prüfungsauschusses des Sprachenzentrums
Wahl: Wintersemester
Amtszeit: 2 Semester
Anzahl an Vertretungen: 1 Student*in
Arbeitsaufwand: Zu Sitzungen des Prüfungsausschusses, Einladung erfolgt bei Bedarf
Der Prüfungsauschuss berät den*die Leiter*in des Sprachenzentrums bei Anfragen zu Prüfungen, Beanstandungen oder Widersprüchen.
CIO-Beirat
Wahl: Wintersemester
Amtszeit: 2 Semester
Anzahl an Vertretungen: 1 Student*in + 1 Stellvertreter*in
Arbeitsaufwand: zu Sitzungen des CIO-Beirats (meist einmal im Monat)
CIO = Chief Information Officer Beratende Funktion zum Rektorat in Themenbereichen der Digitalisierung und des Universitären Rechenzentrums. Der*die Leiter*in des URZ ist auch gleichzeitig Leiter des Beirats.
In regelmäßigen Sitzungen des CIO-Beirates tauschen sich Nutzergruppen der Universität mit dem CIO und den Vertreter:innen des CIO-Boards aus. Der CIO und die Mitglieder des CIO-Boards berichten zu Beschlüssen und Planungen und die Mitglieder des CIO-Beirates können hierzu Stellung nehmen. Die Mitglieder des CIO-Beirates stellen Anfragen und melden Bedarfe mit Bezug zum Informationsmanagement oder zur Digitalisierung, die gemeinsam mit dem CIO sowie den Mitgliedern des CIO-Boards beraten werden.
Studienkommission des Sprachenzentrums
Wahl: Sommersemster
Amtszeit: 2 Semester
Anzahl an Vertretungen: 4 Student*innen
Arbeitsaufwand: wird von den Mitgliedern einberufen
Das Sprachenzentrum ist eine zentrale Einrichtung der Universität Leipzig und mittlerweile maßgeblich für das Erlernen von Sprachen an der Universität zuständig. Diese Studienkommission berät den*die Leiter*in des Sprachenzentrums bei Organisation des Lehr- und Studienbetriebes und befasst sich mit den Studiendokumenten. Insgesamt sitzen vier Studierende in diesem Gremium, womit die StuKo paritätisch besetzt ist. Es gibt somit vielerlei Spielraum für die Gestaltung der Lehrpläne.
Hochschulentwicklungskommission (Rektoratskommission)
Wahl: Unabhängig
Amtszeit: Unbegrenzt
Anzahl an Vertretungen: 2 Student*innen, 2 Stellvertreter*innen
Arbeitsaufwand: tagt themenbezogen bei Bedarf
Die Hochschulentwicklungskommission (HEK) ist ein Beratungsgremium des Rektorats. In diesem werden strategische Ziele und Vorhaben der Universität Leipzig diskutiert. In der HEK sitzen Vertreter*innen aller Status- und Interessengruppen der UL. Die Hochschulentwicklungskommission beschäftigt sich insbesondere mit der Umsetzung des Leitbildes, der Zielvereinbarungen und den Strategischen Zielen des Rektorats.
Forschungs- und Transferkommission
Wahl: Wintersemester
Amtszeit: 2 Semester
Anzahl an Vertretungen: 1 Student*in
Arbeitsaufwand: Komission tagt i. d. R. einmal im Monat
Die Kommission beschäftigt sich mit folgenden Themen: Exzellenzentwicklung, Hochschulreport, Förderanträge der UL, Berichte aus den Fakultäten und Zentren und Stabsstellen, Berichte der*des Prorektor*in, Plagiarismus Leitlinie DFG, Forschungspreise, Ethikbeirat der UL, Nachwuchsforschungsgruppen..
Nachhaltigkeitskommission
Wahl: Wintersemester
Amtszeit: 2 Semester
Anzahl an Vertretungen: 2 Student*innen als informeller Vorschlag, Bestätigung durchs Rektorat
Arbeitsaufwand: Komission tagt i. d. R. einmal im Monat
Die Kommission ist dem Prorektorat für Campusentwicklung zugeordnet.
Die Kommission hat als Ziel, eine gesamtuniversitäre Nachhaltigkeitsstrategie zu erarbeiten und zu leben. Dabei kommt der Nachhaltigkeitskommission der Universität eine zentrale Rolle zu. Sie soll die Kompetenzen zahlreicher Universitätsmitglieder zu diesem Thema vereinen und somit auf Grundlage der großen Expertise, des vorhandenen Engagements und der wertvollen Vorarbeiten die Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten.
Wirtschaftsausschuss
Wahl: Mitglieder werden im Senat gewählt, das studentische Mitglied wird auf Vorschlag der studentischen Senator*innen gewählt und ist diesen rechenschaftspflichtig
Der Wirtschaftsausschluss (Ausschuss zur Vorbereitung der Stellungnahme des Senats zum Wirtschaftsplan und der Stellenausstattung der Fakultäten) befasst sich mit der Verteilung von Mitteln auf die Fakultäten und zentralen Einrichtungen an der Universität Leipzig. Das Gremium ist ein Ausschuss des Senats und legt diesem Beschlussvorlagen vor. Normalerweise tagt der Ausschuss immer in den Wintermonaten zur Vorbereitung des Haushalts.